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Geld zur Konfirmation? Der Staat greift zu
Die Arbeitsagentur rechnet Geschenke für Kinder beim Arbeitslosengeld II an / Streit zwischen Hannover und Berlin

Von Mathias Klein
Hannover. Müssen Geldgeschenke, die Kinder zur Konfirmation oder Kommunion bekommen, beim Hartz-IV-Satz ihrer Eltern angerechnet werden? In den Kommunen herrscht Unklarheit über die Gesetzeslage. Bekannt geworden ist jetzt ein Fall aus dem Landkreis Rotenburg/ Wümme. Dort hatten zwei Zwillingsschwestern bei ihrer Konfirmation im vergangenen Frühjahr jeweils 400 Euro geschenkt bekommen, berichtete Landrat Hermann Luttmann am Freitag dieser Zeitung. Als die Eltern im Herbst Arbeitslosengeld II beantragen mussten, gaben sie die Geldgeschenke ihrer Töchter mit an. Die 800 Euro wurden, wie gesetzlich vorgesehen, als Einkommen angerechnet, denn – so die Begründung – die Familie benötige das Geld der Kinder zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Nach dem Widerspruch der Eltern landete die Akte auf dem Tisch von Landrat Luttmann. Und er ist unzufrieden und sucht nach einem Ausweg. Der Vater von drei Kindern meint, man könne seinen armen Kindern nicht erklären, dass man ihnen geschenktes Geld wegnehme, für das sie sich zum Beispiel ein Fahrrad kaufen wollten. Luttmann kündigte gestern an, nach einer „Lösung im Sinne der Betroffenen“ zu suchen.
Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann fand härtere Worte. „Da werden Jugendliche aus schwieriger sozialer Lage zusätzlich gedemütigt und stigmatisiert“, sagte sie. Die Reichen dürfen ihre Geschenke behalten, die Armen müssten sie aber abgeben, das könne der Gesetzgeber nicht gemeint haben. Die Bischöfin bezeichnete es als „bedrückend, wie durch die Gesetzgebung ein fröhliches Fest überschattet wird“, sagte sie.
Der Kirchenkreis Rotenburg hat auf den Fall reagiert und ein Merkblatt für Konfirmanden herausgegeben, deren Eltern Hartz-IV-Empfänger sind. Damit die Kinder das Geld auch behalten können, soll der Schenkende den Betrag auf ein Sparbuch überweisen, über das das Kind dann erst als Volljähriger verfügen kann. Als zweite Möglichkeit wird empfohlen, für die Geldgeschenke schriftlich einen Zweck zu bestimmen, zum Beispiel eine Stereoanlage, eine Spielkonsole oder einen Fotoapparat.
Der Landkreis Rotenburg werde gemeinsam mit dem Landessozialministerium nach einer Lösung suchen, kündigte der Landrat an. Gesprochen wurde darüber am Frühstückstisch: Landrat Luttmann ist mit Sozialministerin Ross-Luttmann (beide CDU) verheiratet. Und die beiden sind sich einig, deshalb kritisierte das Sozialministerium gestern das Bundesarbeitsministerium. „Berlin vertritt eine harte Linie“, sagte Ministeriumssprecher Thomas Spieker.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Gerd Andres (SPD), wies die Kritik zurück. Es gebe zwar einen Passus, nach dem Geldgeschenke ab 50 Euro im Jahr auf das Sozialgeld des Kindes angerechnet werden müssten. „Von dieser Regelung kann im Einzelfall aber abgewichen werden.“ (mit epd)

Quelle: HAZ 10.03.07
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