| Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich, als nicht ADR-Gefahrgutführerscheinbesitzer, bei einem Gefahrguttransport mitfahren möchte, ist das erlaubt? Gibt es da in den einzelnen Ländern Unterschiede? Bisher waren wir der Meinung, wenn zwei vollständige Schutzausrüstungen bei einem Transport vorhanden sind, dass der Beifahrer ohne Probleme mitfahren kann. Gestern war ich mit einem Fahrer in den Niederlanden, dort sagte uns ein niederländischer Fahrer, dass dort bei GEfahrguttransporten ein generelles Beifahrerverbot gebe. Entspricht das den Tatsachen? Gibt es dieses Verbot auch in Deutschland?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
Anja |
| | Hallo, daß ADR sagt unter
8.3.1 Fahrgäste Abgesehen von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern nicht befördert werden. Wir geben unserem Begleitpersonal eine Bescheinigung mit, daß er oder sie zur Fahrzeugbesatzung gehört und über die Gefahren und Vorschriften eingewiesen wurde. Es steht nirgends geschrieben, daß jeder der Fahrzeugbesatzung einen Führerschein bzw. eine ADR Bescheinigung haben muß. Die 2. Person muß allerdings auch die PSA haben. Bei den Kontrollen in Deutschland und in Österreich hatten wir mit dieser Vorgehensweise keinerlei Probleme. Gruß E.Schindlbeck
> Sehr geehrte Damen und Herren, > > wenn ich, als nicht ADR-Gefahrgutführerscheinbesitzer, > bei einem Gefahrguttransport mitfahren möchte, ist das > erlaubt? Gibt es da in den einzelnen Ländern > Unterschiede? Bisher waren wir der Meinung, wenn zwei > vollständige Schutzausrüstungen bei einem Transport > vorhanden sind, dass der Beifahrer ohne Probleme > mitfahren kann. Gestern war ich mit einem Fahrer in den > Niederlanden, dort sagte uns ein niederländischer Fahrer, > dass dort bei GEfahrguttransporten ein generelles > Beifahrerverbot gebe. Entspricht das den Tatsachen? Gibt > es dieses Verbot auch in Deutschland? > > Vielen Dank für Ihre Antworten! > > Mit freundlichen Grüßen > > Anja |