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 Erklärung von GSDI sowie Lücke im Gesetz TDDSG 10.07.2001 (22:30 Uhr) christoph71
Hallo Christoph,

> Mein Rat: Ich werde zwar erklären, daß ich zwar dem
> freundlichen Hinweis folge, aber selber garnicht unter
> das Gesetz falle, da ich ein Meinungsbildender Dienst bin
> und damit vom Gesetz ausgenommen:

So simpel? Mensch - daas wäre es! Aber ich kann mir vorstellen, daß das ein absolut veralteter Gesetzestext ist. Oder sollte das wirklich so vielen kompetenten Leuten entgangen sein?

Viele Grüße

netzrose
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