| | | | | In klarem Deutsch ist eine Apostille eine "Überbeglaubigung". Diese soll klarstellen, dass die Urkunde, die du vorlegst echt ist. Der ursprüngliche Hintergrund ist wohl der, dass man davon ausgeht, dass im Ausland diverse Urkunden nicht als echt erkannt werden können, weswegen man zusätzliche Stempel einfordert.
Grundsätzlich gilt, dass die dem ausstellenden Amt übergeordnete Behörde eine Apostille ausstellen darf. Sinnvollerweise fragt man am besten bei der ausstellenden Stelle nach, die sollten Bescheid wissen. Bei mir ging es mal um die Apostillierung meiner dt. Hochschulzeugnisse, da musste dann das Kultusministerium des Bundeslandes ran, wo ich meinen Abschluss erworben hatte. Ich nehme an, das wird andere Urkunden vermutlich ähnlich betreffen.
Viele Grüße Eliane |