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 Deutsche Langatmige Verwaltung 29.06.2005 (12:58 Uhr) Rumpelstilz1
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 29.06.2005 (20:08 Uhr) Rumpelstilz1
 Ach wie gut das niemand weiß.... 30.11.2005 (13:12 Uhr) Timbuk-3
 Re: Ach wie gut das niemand weiß.... 30.11.2005 (14:30 Uhr) Rumpelstilz1
 Ach wie gut.... 04.12.2005 (15:56 Uhr) TIMBUK-3
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 29.06.2005 (20:12 Uhr) Rumpelstilz1
 Sauberkeit und Polemik 02.07.2005 (12:35 Uhr) georg
 Re: Sauberkeit und Polemik 02.07.2005 (14:06 Uhr) Rumpelstilz1
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 02.07.2005 (14:20 Uhr) Rumpelstilz1
 Menschen und Zustände 02.07.2005 (16:03 Uhr) georg
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 21.10.2005 (02:10 Uhr) Mike
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 21.10.2005 (09:52 Uhr) Guest
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 21.10.2005 (13:07 Uhr) Kagul
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 21.10.2005 (18:07 Uhr) Guest
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 21.10.2005 (20:37 Uhr) Rumpelstilz1
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 21.10.2005 (21:15 Uhr) Guest
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 04.11.2005 (03:17 Uhr) Rumpelstilz1
> > Richtig TOLL dieser Einwand. Auf solch eine Idee waere
> > ich ja NIEEEE gekommen.
> > Aber schon einmal etwas von "Ehefaehigkeitszeugnis"
> > gehort, das mancherorts verlangt wird. Und zur
> > Ausstellung eines Ehefaehigkeitszeugnisses bedarf es
> > vorweg der Akzeptanz der auslaendischen
> > Gerichtsentscheidung durch ein deutsche Oberlandesgericht
> > --------- und damit haben die SCHEISSdeutschen
> > Nazi-BEAMTEN den Kreis geschlossen.
>
> öööhm das so geschmähte EFZ hatte ich innerhalb einer
> Woche ;) BTW verlangen nicht alle Standesämter in Ru ein
> EFZ :)
> ZAGS No. 4 in Moskau z.B. nicht.
>
> > Also wer mit seiner Angetrauten in Deutschland leben
> > will, dem bleibt KEIN Weg an Daenemark vorbei. Diesen
> > Tipp hatte ich uebrigens von einem Beamten derhalten, der
> > einfach nur Deutscher war - und nicht der Liga der Nazis
> > angehoerte.
>
> > Eine Heirat in Russland bietet sich nur dann an, wenn man
> > als Deutscher auch dort wohnt, dort gemeldet ist - und
> > somit kein Ehefaehigkeitszeugnis mehr benoetigt.
>
> > Aussagen sollten schon fundiert sein.
>
> Wie gesagt, hatte EFZ innerhalb einer Woche, die
> Internationale Geburtsurkunde u. Meldebescheinigung
> inerhalb 10 min, Notariell beglaubigte Passkopie
> innerhalb einer halben Stunde :) Dazu noch 3 Tage für die
> Apostillen u. das wars. Den ganzen Kram per DHL nach Ru.
> Termin im ZAGS gemacht u. Fertig.
> Den Rest erklärt § 28 Aufenthaltsgesetz - Familiennachzug
> zu Deutschen.
>
> (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs.
> 1 Nr. 1 dem ausländischen
>
> 1. Ehegatten eines Deutschen,
>
> 2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
>
> 3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur
> Ausübung der Personensorge zu erteilen, wenn der Deutsche
> seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie
> kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten
> Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt
> werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im
> Bundesgebiet gelebt wird.
>
> (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine
> Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre
> im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre
> Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet
> fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich
> auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich
> verständigen kann. Im Übrigen wird die
> Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre
> Lebensgemeinschaft fortbesteht.
>
> (3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung,
> dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers
> der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
> tritt.
>
> (4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36
> entsprechende Anwendung.
>
> (5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung
> einer Erwerbstätigkeit.
>
> Fundierter gehts nu wirklich nicht mehr ;))))
>
> Gruß
> Guest

Noch einfacher geht es, wenn man seinen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hat - d.h. diesem Land den Ruecken kehrt - fuer immer.
Nur Angestellte in der Wirtschaft, Beamte und Arbeitslose muessen bleiben.
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 04.11.2005 (22:12 Uhr) Guest
 Re: Deutsche Langatmige Verwaltung 30.11.2005 (20:29 Uhr) Andre
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