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Grundsatzurteil über Online-Auktion

Verkaufsangebote bei einer Internetauktion
sind genauso verbindlich wie bei einer nor-
malen Versteigerung: Dies hat der Bundes-
gerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch ver-
kündeten Grundsatzurteil entschieden.

Ein wirksamer Vertrag könne auch per Maus-
klick zu Stande kommen, hieß es in der Be-
gründung. Damit gab der Gerichtshof einem
30-jährigen Mann Recht, der über das Ham-
burger Internet-Auktionshaus Ricardo einen
neuen, nach Verkaufsliste 57.000 Mark teuren
VW Passat zum Schnäppchenpreis von rund
26.000 Mark ersteigert hatte. Der Verkäufer,
ein Münsteraner Autohändler, wollte nach Er-
teilung des Zuschlags den Wagen nur für
39.000 Mark verkaufen.

Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] vom 06.11.2001


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