<script async src="https://pagead2.googlesyndication.com/pagead/js/adsbygoogle.js?client=ca-pub-1245772392699385" crossorigin="anonymous">
plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

28 User im System
Rekord: 483
(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
BlutdruckDaten
Die bewährte Blutdruck-App
 
 Forum Fachverband für integrative Lerntherapie e.V.
  Suche:
 Werbung 07.08.2005 (21:27 Uhr) Anke
 Re: Werbung 07.08.2005 (22:33 Uhr) HoHeSi
Nach dem Standesrecht gibt es für Ärzte und Anwälte oder durch Gesetz/ Verordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThG) sowie für verschreibungspflichtige Medikamente, Tabakwaren, alkoholische Getränke ... Werbebeschränkungen.

Für Lerntherapeuten ist mir so etwas nicht bekannt. Lerntherapeut/in ist (leider) keine geschützte Bezeichnung und kann somit auch nicht reglementiert werden.
Das Psychotherapeuten-Gesetz (PsychThG) betrifft nur Psychotherapeuten und nicht Therapeuten im allgemeinen.

Trotzdem darf Werbung nicht uneingeschränkt ausgelegt werden.
So sollte der Inhaber der Räumlichkeiten schon gefragt/ informiert sein.
Das Plakatierrecht ist in der Regel in allen Gemeinden verpachtet.
In einigen Gemeinden ist auch das Verteilen von Handzetteln (nicht der Einwurf in Briefkästen) genehmigungspflichtig.

Gruß HoHeSi
 Re: Werbung 08.08.2005 (07:37 Uhr) Anke
0 User im Forum. Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum
Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.