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 GJK 20150717 17.07.2015 (15:08 Uhr) amo {#Aw: 4; Letzte: 17.07.2015 15:30}
GJK 20150717

Der polizeibekannte hemmungslose Kinderschänder GJ - und / oder Komplizinnen MdK und / oder Komplizen MdK - ein pädophiler und infantophiler, psychopathologischer, gewalttätiger, gefährlicher, skrupelloser Triebtäter, Kleinkindergrapscher und Gewaltstraftäter in einer Sippe von teilweise gefährlichen triebhaften Straftäterinnen und Straftätern der ev. Sexualverbrecher-, Gewaltverbrecher-, Kinderschänder- Sekte KsbS, belagert meine Wohnung, lauert mir auf, beleidigt mich und bedroht mich und beobachtet trotz lebenslänglichen Hausverbotes, Grundstücksverbotes und Ortsverbotes am mehrfachen Tatort und auf dem gesamten Privatgrundstück mit dem Kinderspielplatz neben der FOS/BOS/RWS Augsburg stundenlang und tagelang die Kinder am Kinderspielplatz in meinem Garten und in der Umgebung, um sich an den Kindern sexuell zu erregen, während er mir auflauert, spricht Kinder und Jugendliche am Kinderspielplatz in meinem Garten und in der Umgebung immer wieder an, um sich an diesen Kindern sexuell zu erregen und fasst Kinder und Jugendliche am Kinderspielplatz in meinem Garten und in der Umgebung immer wieder an, um sich an diesen Kindern und Jugendlichen auch taktil sexuell zu erregen.  Immer wieder seit Jahren begrapschen der Dauerintensivstraftäter GJ, wie auch Komplizinnen MdK und Komplizen MdK, besonders gerne kleine Kinder an ihren Genitalien und auch anderen Körperteilen am Kinderspielplatz in meinem Garten auf dem Grundstück neben der FOS/BOS/RWS und in der Umgebung, wo dieser Straftäter GJ und alle seine Komplizinnen MdK und Komplizen MdK aufgrund ihrer zahlreichen und schweren Straftaten vor Jahren lebenslängliches Hausverbot erhalten haben, erteilt Kindern Befehle, brüllt herum.  Gerne und oft hält sich der pädophile Psychopath GJ verbotswidrig im und um den Sandkasten in meinem Garten auf mit Kontakt zu den kleinsten Kindern, denen er sich immer und immer wieder hemmungslos nähert, dies auch sexuell.

Aufgrund der Bedrohung durch GJ und Komplizinnen MdK und Komplizen MdK ist es mir unmöglich, ohne direkte Gefahr für Leib und Leben meine Wohnung zu betreten oder zu verlassen.  Der kriminelle gewalttätige pädophile und infantophile Psychopath und Triebtäter GJ droht mit seinen Komplizinnen MdK und Komplizen MdK, mit seiner Sippe MdK, eine Vielzahl von Menschen zu ermorden, darunter auch mich, und diese Sexualstraftäter MdK und Gewaltstraftäter MdK drohen weiterhin, gemeinsam auch alle Polizisten zu erschießen oder anders zu ermorden, die gerufen würden, wenn sie kämen.  Es passt dem sexuell und anderweitig perversen GJ und seinen sexuell und anderweitig perversen Komplizinnen MdK und Komplizen MdK offenbar gar nicht, dass jemand wie ich als bandenfremder Zeuge diesen Triebtäter MdK und seine Komplizinnen MdK und Komplizen MdK im nötigen Vorbeigehen am Tatort beim - auch sexuellen - Missbrauchen von Kindern stört.

Der GJ macht immer wieder Kindern Angst, um sie desto leichter mißbrauchen zu können.  So treiben es auch andere MdK seit Jahrzehnten und auch seine direkten Komplizinnen und Komplizen.
Zuletzt geändert von amo am 17.07.2015 um 15:10 Uhr.
 GJK 2015071712 17.07.2015 (15:09 Uhr) amo
GJK 2015071712
Zwei MdK aus der direkten Komplizenschaft des GJ lauern trotz lebenslänglichen Platzverbotes am Kinderspielplatz in meinem Garten.  Der eine Täter hat, wie immer, Kamera, Smartphone usw. dabei, was er auch eifrig nutzt, wie er die Leute beobachtet.  Die beiden Täter schwadronieren während ihres fortgesetzten schweren Hausfriedensbruches / Einbruches (?) darüber, dass sie, ihre Komplizen, wie insbesondere ihr GJ angeblich gar nichts getan hätten, nach einem vermutlich beleidigenden Anruf (Ruf, Schrei) zu mir, als ich das Grundstück betrete, den ich aber nur schlecht und unvollständig verstehen kann.  Einer davon ist der Täter mit elektronischen Geräten, der immer wieder Kinder zu Straftaten anführt, ähnlich wie sein Komplize GJ, und der mich auch mit dem GJ gemeinsam in meinem Garten mehrfach massiv beleidigt und bedroht hat.  Der andere Täter ist scheinbar noch jünger, aber offensichtlich schon ein vollwertiger Nachwuchsverbrecher der KsbS.

Der Täter mit den elektronischen Geräten meinte mir gegenüber einmal mit überheblichem Grinsen, der GJ dürfe sich ungeachtet jeglichen Platzverbotes, Hausverbotes und Grundstückverbotes und ungeachtet beliebiger Straftaten jederzeit auf dem ihnen verbotenen Grundstück aufhalten, denn er sei dort sein (!) Gast...  Dieser, möglicherweise jugendliche, Täter besitzt keinerlei Gastgeberrechte auf dem Grundstück oder auch nur einem Teil desselben.
Zuletzt geändert von amo am 17.07.2015 um 15:36 Uhr.
 Der GJ ist nicht zu sehen und nicht zu hören. 17.07.2015 (15:29 Uhr) amo
Der GJ ist nicht zu sehen und nicht zu hören.

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