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Zwei MdK aus der direkten Komplizenschaft des GJ lauern trotz lebenslänglichen Platzverbotes am Kinderspielplatz in meinem Garten.  Der eine Täter hat, wie immer, Kamera, Smartphone usw. dabei, was er auch eifrig nutzt, wie er die Leute beobachtet.  Die beiden Täter schwadronieren während ihres fortgesetzten schweren Hausfriedensbruches / Einbruches (?) darüber, dass sie, ihre Komplizen, wie insbesondere ihr GJ angeblich gar nichts getan hätten, nach einem vermutlich beleidigenden Anruf (Ruf, Schrei) zu mir, als ich das Grundstück betrete, den ich aber nur schlecht und unvollständig verstehen kann.  Einer davon ist der Täter mit elektronischen Geräten, der immer wieder Kinder zu Straftaten anführt, ähnlich wie sein Komplize GJ, und der mich auch mit dem GJ gemeinsam in meinem Garten mehrfach massiv beleidigt und bedroht hat.  Der andere Täter ist scheinbar noch jünger, aber offensichtlich schon ein vollwertiger Nachwuchsverbrecher der KsbS.

Der Täter mit den elektronischen Geräten meinte mir gegenüber einmal mit überheblichem Grinsen, der GJ dürfe sich ungeachtet jeglichen Platzverbotes, Hausverbotes und Grundstückverbotes und ungeachtet beliebiger Straftaten jederzeit auf dem ihnen verbotenen Grundstück aufhalten, denn er sei dort sein (!) Gast...  Dieser, möglicherweise jugendliche, Täter besitzt keinerlei Gastgeberrechte auf dem Grundstück oder auch nur einem Teil desselben.
Zuletzt geändert von amo am 17.07.2015 um 15:36 Uhr.
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