Meine Frau und ich senden regelmässig Geld zu meinen Schwiegereltern nach Russland. Nun möchten wir dies auch gerne, wenn möglich, von der Steuer absetzen. Ich habe heute mit meinem Finanzamt (Rheinland Pfalz) geredet. Grundsätzlich geht dies, so die Aussage des Amtes. Jedoch haben Sie verschärfte Bedingungen gerade für solche Fälle.
Das Finanzamt benötigt folgendes.
-Anzahl Personen -vorhandenes Vermögen (Wohnung) usw. -Einkünfte (Verdienst, Pension usw.)
Das ganze muss dann beglaubigt ins deutsche übersetzt werden.
Nun die Frage. Weis jemand bei welcher Behörde man in Russland gehen muss um so etwas zu erhalten. Meine Frau und Ihre Familie rätzeln schon herum.
Also hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt, zu welcher Behörde muss man in Russland.