28 User im System Rekord: 144 (11.09.2023, 16:48 Uhr)
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> > Auch interessant, daß es offensichtlich regionale > > Unterschiede gibt. z.b. brauchte ich für Hessen keine > > Passnummer von meinem Freund - auch keinen Nachweis über > > meine Wohnung. Grüße! > > Es hängt noch mehr davon ab, wie groß die Behörde ist. In > Großstädten bist du ein ananonymer Kunde, in kleinen > dagegen kennt man seine Pappenheimer - von meinen Eltern > wurde nie auch nur irgendein Nachweis gefordert. > > Viele Grüße > Eliane
Soviel ich weiss, wenn man den Gast fuer eine kuerzere Zeit einlaedt (bis 30 T.), muss man gar nichts nachweisen. Bei der Auslaenderbehoerde fuellt man ein Formular aus (Verpflichtungserklaerung heisst das glaube ich), was gleichzeitig die Einladung ist. Der Name des Gastes muss genauso geschrieben werden, wenn in seinem Reisepass. Die Reiseversicherung kann ueberigens ziemlich preiswert in Moskau vor der Botschaft abgeschlossen werden. Das ganze soll eigentlich nicht so kompliziert sein. Nur mit dem Termin bei der Botschaft kann knapp werden. Viel Glueck!
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