30 User im System Rekord: 483 (01.04.2024, 01:34 Uhr)
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Halloechen slurpy Also wenn Du heiraten willst, und dies in deutschland machst, benoetigt Deine Frau den Geburtsschein, die Ehebestaettigung ihrer Eltern etc. das ganze muss in deutsch uebersetzt werden und vom Deutschen Konsulat beglaubigt werden. Beglaubigt wird sowohl die Uebersetzung als auch die Echtheit der vorgelegten Originalpapiere. Dann geht dass ganze inkl. ausgefuelltem Eheantrag zur Pruefung irgendwohin und nach einiger Zeit (2 oder 3 Monate) bekommt man dann die Heiratserlaubnis. Du kannst das ganze aber natuerlich auch umgekehrt haben:))))in diesem Falle musst Du die Papiere von Dir auf dem russischen Konsulat in Deutschland ueberbeglaubigen lassen. Und genau Apostile! So was aber Deine Urspruengliche Frage angeht, wie gesagt juristisch ist die Formel "nicht beabsichtigen", nicht eine eigentliche Absage niemals dort zu heiraten, sondern die Absicht dies nicht jetzt unter dem vorliegenden Visa zu tun. Einfach deswegen weil Sie das auch ohne wissen des Konsulats nicht machen kann, weil ohne Beglaubigung laeuft nichts.
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