> Ich habe von einigen Paaren gehoert, die dort geheiratet > haben und bei denen alles reibungslos verlief. Du meinst, der Partner ist mit einem Schengener Visum eingereist und nach der Eheschiessung in DK wurde in DE eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?
> Deswegen haben wir erstmal ein finisches Schengener Visum > bekommen. Koennte es deswegen Schwierigkeiten geben? Na ja, Visumsmissbrauch ist schon eine Straftat.
Hast du deiner Auslaenderbehoerde (ABH) gefragt, wie das ist, wenn deine Verlobte mit ihrem Visum und daenischer Heiratsurkunde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt? Vom Bundesland zu Bundesland von ABH zu ABH gibts doch einige kleine Unterschiede.
Die Foren
www.binational-in.de www.info4alien.de
sind ganz gut und die Teinehmer sind auch fit da. So mal als Tipp.
> Noch eine Frage: Bei welcher russischen Behoerde bekommt > man die Meldebescheinigung mit dem Familienstand? Die Meldebescheinigung stellt das Einwohnermeldeamt. Da steht aber nix vom Familienstand. Beim OWIR kriegt man jetzt nur einen Stempel im Reisepass, keine separate Bescheinigung, wie frueher.
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