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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
 
Ich poste dies fuer Juergen Witte, der mir seine kompetente Stellungnahme mit dem Einverstaendnis zugeschickt hat, sie hier zu veroeffentlichen.

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Da ich bei solchen Dingen nicht vorschnell Urteile, wollte ich den
Untersuchungsbericht abwarten. Das wird noch eine Weile dauern!
Aber vorweg gesagt ist der Stand der Dinge so, daß nicht mehr viel daran zu
drehen ist, daß der Unfall ausschließlich auf ein Fehlverhalten der
schweizer Flugsicherung zurückzuführen ist. Der Pilot der Bashkirian
Airlines hat sich definitiv nichts zuschulden kommen lassen!!!
Wie üblich wird alles erst einmal auf die "schlecht gewarteten Oldtimer" der
Russen abgedrückt. Fakt ist, daß der Bashkirian Pilot 1. hervorragendes
Englisch sprach. 2. Die TU-154 5 Jahre jünger war als die B 757 der DHL (Bj.
1995 versus Bj. 1990). 3. Bashkirian ist vor nicht allzulanger Zeit von
Lufthansa überprüft worden; -ohne nennenswerte Mängel- was wohl für sich
spricht... und abschliessend sei noch gesagt, daß jede Menge "echte"
Fachleute aus der Flugsicherung schon gesagt haben, daß 50 sek. vom ersten
Funkspruch aus definitiv zu kurz war um noch etwas zu unternehmen! Das der
Bashkirian Pilot nicht sofort reagiert hat kann man damit erklären, daß er
einen Moment überlegen musste, wie er reagieren soll, da sein TCAS-System
Ihm "steigen" befahl; die Flugsicherung aber "sinken" anwies. Im gleichen
Moment erhielt der DHL-Pilot von seinem TCAS-System den Befehl "sinken". Das
beweist, daß beide Geräte sehrwohl kompatibel sind (entgegen anderslautenden
Behauptungen) und miteinander kommuniziert haben. Es gibt übrigens keine
gesetzliche Regelung, daß der Pilot in jedem Fall den Anweisungen des TCAS
folgen muß (entgegen der Behauptung des Sprechers der Vereinigung Cockpit
"Fongern" - da verwechselt der wohl die Rechtslage mit einer
Lufthansa-internen Anweisung...)
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