19 User im System Rekord: 483 (01.04.2024, 01:34 Uhr)
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Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute |
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Ich bin seit 6 Jahren mit einer Russin verheiratet, wir haben eine gemeinsame Tochter ( beide Staatsbürgerschaften) Meine Frau hat eine unbefristete Aufenthalterlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Unser Problem: Vor Ihrer Ausreise aus Russland ( zum Zwecke der Heirat) hat sie sich nicht bei Ihrem Einwohnermeldeamt abgemeldet.- Einerseits aus Unwissenheit, andererseits, um die Wohnung zu behalten, in der Ihre Mutter das Wohnrecht hat. Nun muß Sie, immer wenn Ihr russischer Reisepass abgelaufen ist nach Russland, damit sie diesen verlängern kann,- mit dem Ablauf des russischen Passes wird defacto auch Ihre Aufenthaltserlaubnis ungültig. Wie sie (meine Frau) mir erzählte, dauert der Abmeldevorgang in Russland mehrere Monate, zumindest kann bisher keiner genau sagen, welche Zeit es genau in Anspruch nimmt. (Mir erscheint dies etwaszweifelhaft, habe jedoch schon meine eigenen Erfahrungen mit russ. Beh. gesammelt. Die andere Möglichkeit, die "Sache" über Botschaft oder Konsulat zu regeln soll angeblich mehrere hundert Euro kosten. Eine Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft ist für meine Frau nach meinem Informationstand nicht möglich, weil ichselbst arbeitslos bin. Wer kann uns genaueres sagen, hatte dasselbe Problem und kann uns einen Tip geben ? |
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