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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
 
Hallo,

es scheint sich bei der Einreiseverweigerung entweder um einen Willkürakt bzw. bewußte Fehlauslegung von ges. Bestimmungen zu handeln
oder um eine Entscheidung aufgrund einer Bestimmung ("vom 01.11.03"), die auf einigen Seiten von Visadiensten erwähnt wird, deren Bezeichnung und Wortlaut ich aber noch nicht gefunden habe und deren Rechtswirksamkeit auf dem Hintergrund der allgemeinen Gesetzeslage zumindest fragwürdig erscheint.

Heute habe ich mit einer Mitarbeiterin von Samaraintour telephoniert. Sie gab an, daß es Schwierigkeiten bei der Einreise geben kann, wenn die Einladung nicht von einer Organisation aus Samara ausgestellt ist. Zu einer konkreteren Aussage war sie nicht zu bewegen oder nicht in der Lage.
Interessant scheint mir auch Ihr Hinweis zu sein, daß Samaraintour nur dann einen Voucher ausstellt, wenn der Tourist plant, ausschließlich in Samara zu weilen. Bei einer Weiterreise in andere russische Regionen möchte die Firma keine Verantwortung für den Gast übernehmen und demenstpechend keinen Voucher ausstellen.
Dieserart Verantwortungsbewußtsein ist von den üblichen "Voucher-Händlern" aus Moskau und Petersburg nicht bekannt.

Vor einer Woche erschien folgender Artikel auf der web-site der RATA:
http://www.ratanews.ru/news/news_18052005_5.stm

Wie es scheint, gab/gibt es u.a. in Samara eine Art von Filz zwischen den Grenzkontrollbehörden und zumindest einem Teil der örtlichen Incoming-Agenturen. Es wird in diesem Artikel konkret eine Firma benannt, die gg. Zahlung i.H.v. 1.500 Rub. Einladungen an von Abweisung bedrohten Reisenden ausstellte, die wiederum von den Grenzkontrollbehörden in rechtswidriger Weise aufgrund eben dieser Papier ins Land gelassen wurden. Diese Firma hat aufgrund der Intervention durch die Staatsanwaltschaft ihr Wirken eingestellt. Seitdem ist es vermehrt zu Einreiseverweigerungen gekommen.

Man sollte vielleicht DER-TOUR bitten, das Academservice unter Hinweis auf den og. Artikel nochmal einen Kommentar abgibt.
Desweiteren sollte man eine Anfrage an die RATA richten, mit der Bitte um weitere Erläuterungen ggf. auch zum konkreten Fall von Andreas. Alternativ oder zusätzlich könnte man einen örtlichen Juristen bitten, die Handlungsweise der Grenzkontrollbehörden in Samara juristisch zu bewerten.

Gruß
gerhard
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