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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
 
Wie schon erwaehnt gehen Sie zu einem russischen Notar, die sind geuebt fuer solche Vollmachten. Auch geschiedene muessen diese Vollmachten beibringen, wenn das Kind in einem der Elternpaesse nicht eingetragen ist und man mit dem Kind unterwegs ist. Diese Vollmachten koennnen in Russland auch bei Zugfahrten theoretisch verlangt werden. Das ist auch nicht perse schlecht es soll Kinder davor schuetzen Opfer von Scheidungen und Leihkinderbanden zu werden. Beim russischen Notar ist diese Vollmacht in wenigen Minuten ausgestellt.
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Typ: Reisen allgemein Land & Leute Mitfahren und mitnehmen Kontakte & Sonstiges
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