Hat die spanische GmbH eine Niederlassung in Deutschland, so kann die deutsche Niederlassung entsprechend Businesseinladungen fuer Deutschland machen (zu den Bedingungen der BRD), ist dies nicht der Fall so muss zu den Anspruechen der Spanier das Businessvisum gemacht werden. Da muss man sich dann bei den Bedingungen in Spanien informieren. Mit dem Visum der Spanier kann man via Spanien dann natuerlich frei in den Schengenstaaten rum reisen, nur die Bedingungen fuer die Ausstellung der Einladung koennen von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Leider, mit Spanien habe ich keine Erfahrung.