In Anlehnung an die "Frankfurter Tabelle"... ... bei dem Versuch über eine Ehe mit einem Russen, ein Daueraufenthaltsrecht in RU zu erhalten, müßte dann nach der Scheidung (in DE bekommen die Ehehälften wohl nach 3 Jahren ein "Daueraufenthaltsrecht") ja wohl die "Düsseldorfer Tabelle" herhalten... :-)) Pravil'nie nemci - i ih tablici... :-)) Am deutschen Wesen soll die Welt genesen... :-(((