Du musst die Vollmacht wie Eliane richtig schreibt in Russland bei einem Notar machen, dort werden auch die Fahrzeugpapiere uebersetzt (kommt billiger als in Deutschland). Die Geburtsurkunde musst Du aber in Deutschland uebersetzen und die Apostille bekommst Du dann auf die RF Uebersetzung vom russischen Konsulat! Die Fahrzeugpapiere etc. werden akzeptiert ohne Apostille aus Deutschland, kann man tatsaechlich ohne Probleme hier machen. Muss man auch, weil ein GAI das Recht hat zu behaupten er koenne sie nicht lesen. ent> Auf das deutsche Dokument muss eine deutsche Apostille.
> Anders geht es m.W. gar nicht. > http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsulari > sches/Urkundenverkehr/UrkundenverkehrAllgemeines.html > > An und für sich sollte wohl die Vollmacht fürs Auto von > einem russischen Notar sein. Allerdings kann ich mir mehr > als gut vorstellen, dass dieser natürlich die Angaben der > dt. Fahrzeugpapiere nicht als Basis annimmt, das gleiche > kann auch mit deinem Pass sein. > Also müsste beides vorher noch von einem beeidigten > Übersetzer ins Russische übersetzt und notariell > beglaubigt werden. > > Viele Grüße > Eliane