46 User im System Rekord: 483 (01.04.2024, 01:34 Uhr)
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Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute |
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Seit dem 01.11. ist eun neues Gesetz in Kraft getreten, welches am 01.07. verabschiedet wurde. Es unterscheidet zunaechst zwei wesentliche Arten des Aufenthaltes: Zeitlich begrenztes wohnen und zeitliches leben in Russland ( mal frei uebersetzt. ) Beide Aufenthaltsvarianten schliessen eine Arbeitsgenehmigung ein. Voraussetzung ist jedoch ein einjaehriges Geschaeftsvisum ( business visum ) . Mit diesem Visum nach Russland einreisen und dann zum zustaendigen OVIR gehen ( in Moskau in der Uliza Pokrovka ). Der Antrag ( man bekommt inzwischen Freitags dort auch Uebersetzungshilfen, umsonst!!! ) reicht aus, um schon bereits mit der Arbeitsaufnahme zu beginnen. Wesentliche Gruende fuer einen zum Beispiel zeitlichen Aufenthalt: natuerlich Heirat, jedoch auch Reportagen, journalistische Arbeit ( Fotoreportagen! ) ueber Russland, jedoch muss man dann eine kleine Genehmigung beim " departament Turisma " in Moskau einholen, geht schnell, wenn man beispielsweise ein russisches Reisebuero anspicht ( bei Bedarf gebe ich Tipp ). So, dies war erst einaml ein kleiner Ueberblick, im uebrigen: Geld ist uninteressant: natuerlich geht es beim OVIR ein bisschen schneller, wenn man der Dame eine Schachtel Pralinen mitbringt. Ansonsten kostet der Antrag und Ausweis genau Rubel 250.- nicht mehr und nicht weniger... viele Gruesse Joerg |
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