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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Heine-Forum
 
Jetzt hab ich in der Zeittafel von www.heinrich-heine-denkmal.de wohl selbst die Antwort auf meine Frage gefunden: "Am 16. Februar 1836 stellt ein preußischer Erlaß fest, daß Schriften, die vorher die preußische Zensur durchlaufen hatten, ausgenommen sind."
Die veröffentlichten Schriften von Heine haben also wohl die Zensur durchlaufen - und "bestanden".
"Eigentlich" waren in Preußen nur Schriften, die weniger als 20 Druckbögen umfassten, der Zensur unterworfen (weil Pamphlete sich in der Regel kurz fassen?), aber bei verbotenen Autoren wird das wohl nicht gegolten haben, so dass auch die umfangreicheren Bücher nur nach Zensur veröffentlicht werden durften - oder?
MfG Rollvieh

> Hallo,
>
> Heines Werke wurden ja 1833 in Preußen und 1835 dann auch
> im Deutschen Bund verboten (und damit so gut wie im
> gesamten deutschen Sprachraum), und ich finde nichts zu
> einer Aufhebung dieses Verbots. In den folgenden Jahren
> veröffentlicht er meines Wissens auch nur in Frankreich,
> aber ab 1840 beginnt mit dem Abdruck von
> Korrespondenzartikeln in der Allgemeinen Zeitung wieder
> eine Veröffentlichung in Deutschland, und zwar durchaus
> mit politischem (zensur- und verbotswürdigem) Charakter.
> Wie funktionierte das?
> Wenn er noch verboten war, weshalb gingen die Verleger
> das Risiko ein, besonders bei Büchern?
> Oder weiß vielleicht jemand etwas von einer Aufhebung
> oder offiziellen Lockerung des Verbots?
>
> Beste Grüße,
> Rollvieh
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