"Die Ausbildung "Lerntherapeut/in IFLW" ist durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geprüft und als berufsbildende Maßnahme anerkannt worden."
Die Bezeichnung "Lerntherapeut/in IFLW" ist ebenfalls geschützt und an Bedingungen geknüpft.
Es macht wenig Sinn, Werkstatt A zu fragen, ob Werkstatt B gute Arbeit leistet.