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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Spermaspende - künstliche Befruchtung
 
Damit das Geschäft mit der Fortpflanzungsmedizin weiter blühen kann...
gilt daher nur für für Samenbanken und nicht für "private" Spender.
Und die Kinderrechte sind eher theoretisch, nach 16, 18 oder vielleicht bald 14 Jahren wird ein Spender nicht gerade leicht auffindbar sein, möglicherweise gibt es nicht einmal die Unterlagen.

Besser wäre das Unterhaltsrecht zu ändern. z.B. die Mutter (oder ihr Partner) übernimmt die Kosten des Vaters, wenn klar und offentsichtlich ist, dass der Spender nicht als soz. Vater vorgesehen war und ist. Das wäre nur dann sittenwidrig, wenn die Mutter fin. offensichtlich nicht in der Lage wäre, bzw sein würde (zum Zeitpunkt als sie schwanger wurde). Dann könnten in der Geburtsurkunde zwei Männer angeführt sein: Vater (sozial), Erzeuger und für ein Kind wäre das auch besser.
wäre auch besser
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