Hallo, der Händler kann Reperaturen auf Schutzbrief durchführen auch ohne Wartungsnachweis. lediglich bei Kulanzanfragen muss er angeben ob der Wartungsnachweis i.o. ist oder nicht. (´bei nicht i.o. erfolgt zu 99% eine Ablehnung) Kulanz ist leider eine freiwillige Leistung vom Werk . Scheinwerfer und Kennzeichenleuchte werden nicht unter Schutzbrief fallen. Pech. Bei Problemen mit dem Service: 0221 - 903 33 33 MfG HM