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 Bürger gegen Bürokratie
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 Kfz-Zulassung - Verwaltungsvorschriften 20.06.2014 (13:56 Uhr) heinerle
Wenn man selber zur Zulassungsstelle geht, um ein Fahrzeug anzumelden, alle Papiere sowie den Personalausweis mitnimmt, ist alles in Ordnung. Doch wehe, wenn das ein Händler übernimmt, der davon ausgeht, dass es einheitliche Regelungen für benachbarte Landkreise gibt, dann gibt es Probleme.
Im Landkreis Hannover (Sitz des Autohändlers) und Landkreis Hildesheim (sitz des Fahrzeughalters)
gibt es unterschiedliche Regeln für das Vorlegen des Personalausweises.
In Hannover genügt die Vorlage einer Kopie und in Hildesheim muß der Personalausweis beglaubigt werden. "Das steht so im ""Gesetz"" (Original-Zitat der Dame am Telefon.)

Frage 1: Warum gibt es keine einheitlichen Regeln? Die Zulassungsbescheinigung wird ja auch nicht vom Landkreis sondern vom Mitglied der Europäischen Gemeinschaft "Bundesrepublik Deutschland" ausgetellt.

Frage 2: Sind für die Zulassung wirklich Gesetze notwendig? Gesetze werden in der Regel nach Parlamentsbeschlüssen erlassen, oder handelt es sich hierbei um Dienstvorschriften, die jeder Beamte nach eigenem Ermessen verfasst?

Ich hoffe, dass dieser Beitrag auch von Politikern und Verwaltungsleuten gelesen wird, denn es ist unzumutbar, doppelte Wege zu fahren, ökonomisch wie ökologisch. Außerdem dürfte der Verwaltungsaufwand für das Erarbeiten solcher Vorschriften nicht gerade sehr gering sein.


Zuletzt geändert von heinerle am 20.06.2014 um 14:06 Uhr.

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