wir möchten Gefahrgut der Klasse 9, III, ADR in neutraler Verpackung versenden. Unsere Frage lautet: Muß auf der Verpackung der Name/die Adresse des Herstellers oder des Inverkehrbringers angegeben werden? - Dann wäre die Neutralität nicht gewahrt. Eine UN-gerechte Verpackung mit entsprechender Kennzeichnung ist gegeben.
Das kommt darauf an, welcher Verkehrsträger verwendet wird. Für den Trasport ADR/RID sowie IMDG ist eine Angabe des Herstellers nicht notwendig. Sobald es aber in die Luft geht, sind diese (und noch mehr) angaben auf der Versandeinheit zu machen. Quelle : ADR/RID/IMDG 5.3.2 Gruß Fretter