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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
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Das oberste Gericht der USA hat ein Urteil eines Gerichts in Denver bestätigt, nachdem das Betreiben einer "Do not call"-Liste zulässig ist. Der Supreme Court habe ohne Begründung eine Berufung der American Teleservices Association, Mainstream Marketing Services und TMG Marketing abgelehnt, heißt es in Medienberichten. US-Amerikaner können sich auf der Liste eintragen, wenn sie keine Anrufe von Telefonvermarktern wünschen. Ein Unternehmen, das einen Bürger anruft, der auf der Liste vermerkt ist, muss mit einer Strafe von bis zu 11.000 US-Dollar rechnen.

Im Februar dieses Jahres hatte ein Berufungsgericht in Denver Einwänden gegen die Do-not-call-Liste widersprochen. Dagegen sind die klagenden Televermarkter erneut in Berufung gegangen, die nun abgelehnt worden ist. In Deutschland gibt es zwar schon seit mehreren Jahren eine solche Schutzliste, sie ist aber leider bisher ohne jede gesetzliche Verankerung geblieben, obwohl sich die Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung ständig mehren (derzeit bereits über 70.000 Schutzeinträge für Festnetz- und Mobiltelefonie).


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