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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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Unser Rechtsanwalt hat die Auffassung von ADVOGRAF bestaetigt und raet Betroffenen davon ab die modifizierten Unterlassungserklaerungen abzugeben.

Zitat=
*Hierzu teile ich mit, daß diese Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden sollte. Diejenigen nämlich, die von der GSDI abgemahnt wurden, haben, soweit Ihnen hierdurch z.B. durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Kosten entstanden sind, Anspruch auf den Ersatz dieser Kosten.*

Schreiben im Original: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]

SpeyerNet AG
Lutz Karolus
Soweit, so gut, das ist sicher richtig.

Einen Tipp der auf der Seite zitierten Anwälte empfinde ich allerdings aus juristischer Sicht als vollkommener Overkill und "kostenschindend":

"3). Die von der GSDI Abgemahnten sollten bei den zuständigen Gerichten sogenannte Schutzschriften hinterlegen, die im Falle, daß die GSDI ihre Abmahnungsbefugnis erhält, im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens von Bedeutung sind, da die GSDI - die jetzigen Abmahnungen betreffend - jedenfalls keine Befugnis hat."

Das hat schon daher keinen Sinn, da die GDSI ggf. überall in Deutschland eine Verfügung beantragen könnte, nicht nur in Braunschweig (zuständig für Hannover).
Darüber hinaus werden die das aber bis zur Klärung der Rechtslage durch das Bundesamt tunlichst vermeiden, alles andere wäre juristischer "Selbstmord" und eine PR-Katastrophe.

Ansonsten: Weiter so! ;-)

Gruss, "Hellvis
 Gegenwehr statt Abwarten ? 30.07.2001 (01:28 Uhr) Unbekannt
Ich hab da mal eine dumme Frage:
Wenn jemand eine Abmahnung bekommt und sofort einen Anwalt aufsucht und Feststellungsklage erhebt, daß der Sachverhalt nicht rechtswidrig ist, dann kann sich der Webmaster doch den Gerichtsort aussuchen, oder ?
Dann müßte der Abmahnanwalt eventuell auf einen anderen vor Ort zurückgreifen oder selbst anreisen, oder ?
Außerdem hätte der Webmaster dann doch auch den Vorteil, daß er einen gewissen Überraschungseffekt auf seiner Seite hat.
Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, denn wenn ich eine Abmahnung bekommen sollte, will ich gewappnet sein.

Abgesehen davon: Wenn ich als Privatperson eine Webseite betreibe, müßte meine Rechtsschutzversicherung doch die Kosten der Feststellungklage vorstecken, oder ?

Fragen, Fragen ...
 was wir getan haben! [ohne Text] 30.07.2001 (09:47 Uhr) hg
 Re: was wir getan haben! 30.07.2001 (13:25 Uhr) Kalla
Geht es nicht noch lauter!

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Newsletter Abmahnungen". Die Überschrift des Forums ist "Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand".
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