| Wirksame Online-Hilfe bei Abmahnungen
Stolperfallen für Online-Publizisten gibt es viele, vor allem Freizeit-Webmaster verlaufen sich schon leicht im Regelungs-Dickicht von Urheber-, Marken-, Kenn- zeichnungs- oder Vertragsrecht, von Telekommunika- tion- und Wettbewerbsgesetzen. Und das selbst dann, wenn sie durchaus willens sind, geltende Gesetze und legitime Rechte Dritter zu respektieren.
Besonders schmerzlich, wenn sie sich dann aus heite- rem Himmel mit teuren strafbewehrten Unterlassungs- Aufforderungen konfrontiert sehen. Den berüchtigten Abmahn-Automaten anwaltlicher Beutelschneider setzt die einst selbst betroffene Web-Dienstleisterin Jutta Rosenbach nun seit Monatsfrist ihre neuartige Infosite "abmahnungswelle.de" entgegen.
Dort belässt sie es allerdings nicht nur bei gut gemein- ten Appellen wie "Kommunizieren Sie zuerst, auch wenn Sie die "Lizenz zum Beißen haben!" Seit 1.11. sind auch die Downloads der Abmahn-Bearbeitungs- Maschine (AbBeMa) frei geschaltet.
Zentrale Botschaft: Niemand sollte vorschnell eine - oft ungenau formulierte oder aus anderen Gründen formal fehlerhafte - Unterlassungsaufforderung be- folgen. Aber ebenso wenig hilft es, den Kopf in den Sand zu stecken und das anwaltliche Schreiben schlicht zu ignorieren - auch wenn die Anspruchs- grundlage noch so absurd klingt.
Ohne den Anspruch, für jede Abmahnsituation ge- eignet zu sein, erhebt die AbBeMa Schritt für Schritt den rechtlichen Kontext der jeweiligen Abmahnung. Sobald alle Informationen zur Abmahnung erfasst sind, bietet die in Zusammenarbeit mit der Heidel- berger Kanzlei Hahn & Wilmer entwickelte AbBeMa eine ganze Palette geeigneter Anschreiben, Faxan- fragen und E-Mail-Meldungen.
Die "Maschine" ersetzt zwar keine anwaltliche Bera- tung, bereitet den oft unerlässlichen Anwaltsbesuch jedoch gut vor: Schließlich hilft siei, die Situation zu analysieren, zu strukturieren und zügig die notwen- digen Fakten zu klären.
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] vom 4.11.2001
|