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 DSGVO killt plaudern.de 19.02.2018 (14:31 Uhr) Horst
Hallo liebe Forumsbetreiber,

plaudern.de gibt es nun seit dem letzten Jahrtausend in nahezu unveränderter Form. Das Design ist nicht mehr wirklich zeitgemäß und auch die Technik hat schon manche Macken. Aber bisher war mir das egal. Solange die Foren genutzt werden, lasse ich den Dienst laufen.

Aber am 25. Mai kommt nun die DSGVO - Datenschutzgrundverordnung. Und die bringt zahlreiche Auflagen für Webseitenbetreiber. Nun bin ich generell sehr für den Datenschutz und betreibe alle meine Internetseiten sehr datensparsam. Aber was die DSGVO verlangt, ist einfach für mich nicht mal so nebenbei zu stemmen. Eine Datenschutzerklärung nach den neuen Vorgaben wäre kein Problem. Ein Verarbeitungsverzeichnis auch nicht, ich mache ja nichts mit den Daten hier.

Aber soweit ich das verstehe, müsste ich mit jedem Forumsbetreiber einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Da hier aber alles anonym oder pseudonym läuft, geht das gar nicht. Ich hoffe man merkt die Ironie an der Geschichte. Gerade weil ich eine pseudonyme Nutzung erlaube, verstoße ich gegen den Datenschutz. Verrückte Welt.

Ich kann nun nicht mehrere hundert - vermutlich sogar ein paar tausend - Euro für einen Anwalt und/oder Datenschutzexperten ausgeben, was dann vermutlich auch noch umfangreiche Entwicklungsarbeiten nach sich zieht. Daher wird plaudern.de am 25. Mai geschlossen.

Falls es hier einen Anwalt oder Datenschützer gibt, der eine tragbare Lösung aufzeigen kann, dann bitte her damit.

Viele Grüße
Horst
 Re: DSGVO killt plaudern.de 22.02.2018 (18:41 Uhr) amo
> Hallo liebe Forumsbetreiber,
>
> plaudern.de gibt es nun seit dem letzten Jahrtausend in
> nahezu unveränderter Form. Das Design ist nicht mehr
> wirklich zeitgemäß und auch die Technik hat schon manche
> Macken. Aber bisher war mir das egal. Solange die Foren
> genutzt werden, lasse ich den Dienst laufen.
>
> Aber am 25. Mai kommt nun die DSGVO -
> Datenschutzgrundverordnung. Und die bringt zahlreiche
> Auflagen für Webseitenbetreiber. Nun bin ich generell
> sehr für den Datenschutz und betreibe alle meine
> Internetseiten sehr datensparsam. Aber was die DSGVO
> verlangt, ist einfach für mich nicht mal so nebenbei zu
> stemmen. Eine Datenschutzerklärung nach den neuen
> Vorgaben wäre kein Problem. Ein Verarbeitungsverzeichnis
> auch nicht, ich mache ja nichts mit den Daten hier.
>
> Aber soweit ich das verstehe, müsste ich mit jedem
> Forumsbetreiber einen Auftragsverarbeitungsvertrag
> abschließen. Da hier aber alles anonym oder pseudonym
> läuft, geht das gar nicht. Ich hoffe man merkt die Ironie
> an der Geschichte. Gerade weil ich eine pseudonyme
> Nutzung erlaube, verstoße ich gegen den Datenschutz.
> Verrückte Welt.
>
> Ich kann nun nicht mehrere hundert - vermutlich sogar ein
> paar tausend - Euro für einen Anwalt und/oder
> Datenschutzexperten ausgeben, was dann vermutlich auch
> noch umfangreiche Entwicklungsarbeiten nach sich zieht.
> Daher wird plaudern.de am 25. Mai geschlossen.
>
> Falls es hier einen Anwalt oder Datenschützer gibt, der
> eine tragbare Lösung aufzeigen kann, dann bitte her
> damit.
>
> Viele Grüße
> Horst

Lieber Horst,

ich habe von dieser DSGVO erst durch diesen Deinen Beitrag mit Schrecken erfahren.  Leider weiß ich weiter noch überhaupt gar nichts dazu.

Ich finde es jedoch sehr schade, das Dein Forensystem, das ich nahc wie vor gerne nutze, wenn es mir auch leider noch immer nicht gelungen ist, in nennenswertem Umfang Mitstreiter zu finden, die sich aktiv beteiligen, deshalb nun abgeschaltet werden muss.

Ich hoffe sehr, dass das nicht nötig ist.

Bislang habe ich aber noch nicht einmal den reinen Text dieser DSGVO durchgelesen.  Das werde ich nun aber um dieses Systems willen wohl oder übel tun müssen.

Bei domaindiscount24.com hatten sie zumindest vor Jahren eine Zeit lang einen Anwalt von Augsburg namens Hagen Hild häufiger zitiert.  Vielleicht weiß der da auch genaueres.  Aber üblicherweise kosten verbindliche Rechtsauskünfte bei Anwälten richtig Geld, was ich leider nicht habe.

Alles Gute
amo
 Re: DSGVO killt plaudern.de 23.02.2018 (22:51 Uhr) Warwusel
Pardon, wenn ich mich da einfach so einmische aber kann das wirklich sein? Ich meine, reicht das normalerweise nicht, wenn der einzelne User einfach quasi eine Änderung der AGB bestätigt, um sich an die rechtlichen Veränderungen anzupassen? Das dürfte ja eigentlich für quasi jede Art von Forum oder Webseite ein Problem darstellen, darum irritiert es mich irgendwie doch sehr. Oder liegt das hier am besonderen Forensystem? Anonymität ist ja eigentlich auch im 21. Jahrhundert im Netz nach wie vor eigentlich Standard.

mfg, Warwusel
 Re: DSGVO killt plaudern.de 24.02.2018 (11:59 Uhr) Horst
Hallo Warwusel,

> Pardon, wenn ich mich da einfach so einmische aber kann

aber gerne doch. Zum plaudern sind wir ja hier. ;-)

> das wirklich sein? Ich meine, reicht das normalerweise
> nicht, wenn der einzelne User einfach quasi eine Änderung
> der AGB bestätigt, um sich an die rechtlichen
> Veränderungen anzupassen? Das dürfte ja eigentlich für

Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen bedarf es aber Aufwand und rechtliche Beratung.

> quasi jede Art von Forum oder Webseite ein Problem
> darstellen, darum irritiert es mich irgendwie doch sehr.
> Oder liegt das hier am besonderen Forensystem? Anonymität
> ist ja eigentlich auch im 21. Jahrhundert im Netz nach
> wie vor eigentlich Standard.

Das stellt tatsächlich für jedes Forum im Internet ein Problem dar. Nachdem personenbezogene Daten verarbeitet werden, hilft auf der rein private Betrieb nicht. Nicht betroffen sind nur Webseiten, die sich ausschließlich an Freunde und Verwandte wenden. Bereits die Erfassung der IP-Adresse reicht aus um unter die DSGVO zu fallen. Und ohne IP lässt sich ein Server kaum betreiben.

Kurz gesagt: Die IP-Adresse gilt als personenbezogenes Datum; wer regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, fällt unter die DSGVO; eine Internetseite tut genau das;

Disclaimer: Ich bin 1. kein Anwalt und 2. ist ein neues Gesetz immer Auslegungssache, bis von Gerichten dazu Entscheidungen getroffen wurden.

Wer eine Internetseite betreibt, muss tätig werden. Die Ausnahmen sind sehr rar. Bei plaudern.de kommt die Möglichkeit eigene Foren zu betreiben dazu. Daher könnte plaudern.de Auftragsverarbeiter sein, was die Sache komplizierter macht. Ich müsste mit jedem Forumsbetreiber einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen. Ein Vertrag mit anonymen Nutzern geht aber nicht, da man die Vertragspartner in einem Vertrag benennen muss.

Allerdings könnte es auch eine "Funktionsübertragung" statt einer "Auftragsverarbeitung" sein. Dann würde das wegfallen. Dazu müsste bei jedem Forum klar gestellt sein, dass es bei plaudern.de betrieben wird.

Das ist aktuell mein Kenntnisstand.

Viele Grüße
Horst
 Re: DSGVO killt plaudern.de 24.02.2018 (19:48 Uhr) Horst
Hallo,

so wie es aussieht, könnte plaudern.de als Funktionsübertragung und nicht als Auftragsverarbeitung gelten. Damit würde sich mein Aufwand schon mal erheblich reduzieren.

Ich halte euch am Laufenden.

Grüße
Horst
 Re: DSGVO killt plaudern.de 26.02.2018 (22:02 Uhr) Warwusel
> Hallo,
>
> so wie es aussieht, könnte plaudern.de als
> Funktionsübertragung und nicht als Auftragsverarbeitung
> gelten. Damit würde sich mein Aufwand schon mal erheblich
> reduzieren.
>
> Ich halte euch am Laufenden.
>
> Grüße
> Horst

Das klingt dann ja schon einmal besser als vorher -  kann ja eigentlich nicht sein, dass man da als Forenbetreiber quasi gezwungen ist, noch viel mehr als bislang zu investieren. :) Besprichst du das mit rechtskundigen Personen oder hast du direkt bei den Behörden nachgefragt? Find ich eigentlich recht interessant.

mfg, Warwusel
 Re: DSGVO killt plaudern.de 27.02.2018 (09:18 Uhr) Horst
Hallo Warwusel,

> investieren. :) Besprichst du das mit rechtskundigen
> Personen oder hast du direkt bei den Behörden
> nachgefragt? Find ich eigentlich recht interessant.

Neben plaudern.de betreibe ich ja noch andere Dinge. Für ein anderes Projekt werde ich auch externe Beratung in Anspruch nehmen. Bzw. vermutlich werde ich sogar einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Daher habe ich mich tief in das Thema eingearbeitet. An vielen Stellen gibt es aber noch unterschiedliche Meinungen. Rechtsthemen müssen halt gut "durchgekaut" werden, bis sich eine Praxis ergibt. Vieles ist noch nicht fertig, beispielsweise benötigen ja Auftragsverarbeiter nun neue Verträge, die aber bisher die wenigsten haben. Damit sind auch große Firmen gemeint, deren Geschäftsgrundlage das ist.

Speziell die Unterscheidung zwischen Auftragsverarbeitung und Funktionsübertragung habe ich in einem Webinar eines deutschen Email-Marketing-Anbieters gehört und dann weiter zum Thema "gegoogelt".

Liebe Grüße
Horst
 Auftragsverarbeitung? 28.02.2018 (18:27 Uhr) amo
Auftragsverarbeitung

Was genau ist Auftragsverarbeitung im Sinne dieser DSGVO?
 Datev? Rechenzentren von Bankenkonsortien? 28.02.2018 (18:42 Uhr) amo
> Auftragsverarbeitung
>
> Was genau ist Auftragsverarbeitung im Sinne dieser DSGVO?

Mir fallen dazu erst einmal Firmen ein, wie DATEV, oder Rechenzentren, die von Gruppen von Banken in deren Auftrag betrieben werden, wozu meist eigene Unterfirmen gegründet werden, wie beispielweise von genossenschaftlichen Banken oder den Sparkassen mit den LZBs, mir fallen gerade keine Namen dazu ein, obwohl mir schon einige davon im Laufe meines Lebens ,,über den Weg gelaufen'' sind.  Vielleicht ist ,,Konsortium'' dafür auch der falsche Begriff.

DATEV macht meines Wissens Datenverarbeitung für z. B. Steuerberater und auch größere Firmen in deren Auftrag und das könnte man daher wohl Auftragsverarbeitung nennen.  Sicher haben die Auftraggeber mit DATEV Verträge, in denen geregelt wird, welche Daten wie verarbeitet werden sollen und wie dafür zu bezahlen ist.  Bei den Rechenzentren von und für Bankengruppen ist es wohl ähnlich, wobei hier die Banken gemeinsam Eigentümer der datenverarbeitenden Firma sind, bei DATEV hingegen nicht.
 Re: Datev? Rechenzentren von Bankenkonsortien? 01.03.2018 (09:48 Uhr) Horst
> Mir fallen dazu erst einmal Firmen ein, wie DATEV, oder
> Rechenzentren, die von Gruppen von Banken in deren
> Auftrag betrieben werden, wozu meist eigene Unterfirmen
> gegründet werden, wie beispielweise von
> genossenschaftlichen Banken oder den Sparkassen mit den
> LZBs, mir fallen gerade keine Namen dazu ein, obwohl mir
> schon einige davon im Laufe meines Lebens ,,über den Weg
> gelaufen'' sind.  Vielleicht ist ,,Konsortium'' dafür
> auch der falsche Begriff.

Im Prinzip richtig. Wenn Du eine Internetseite betreibst, liegt die in der Regel bei einem Hoster. Das ist dann eine Auftragsverarbeitung. Weil der Zugriff über das Internet mit IP-Adresse erfolgt und das ein personenbezogenes Datum ist.

Da Steuerberater einen besonderen Status als Geheimnisträger haben, weiß ich nicht, wie es sich da verhält. Zumindest wäre mein Steuerberater auch ein solcher Auftragsverarbeiter, aber eben wegen seines besonderen Status brauche ich keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit ihm.

Disclaimer: Ich bin immer noch kein Anwalt.

Grüße
Horst
 Funktionsverarbeitung? 28.02.2018 (18:30 Uhr) amo
Funktionsverarbeitung

Was genau ist Funktionsverarbeitung im Sinne dieser DSGVO?
 Re: Funktionsverarbeitung? 01.03.2018 (09:48 Uhr) Horst
> Funktionsverarbeitung
>
> Was genau ist Funktionsverarbeitung im Sinne dieser
> DSGVO?

Ein simpler Schreibfehler von mir. ;-)
 Funktionsübertragung? 28.02.2018 (18:33 Uhr) amo
Funktionsübertragung

Was genau ist Funktionsübertragung im Sinne dieser DSGVO?
 Re: Funktionsübertragung? 01.03.2018 (09:52 Uhr) Horst
> Funktionsübertragung
>
> Was genau ist Funktionsübertragung im Sinne dieser DSGVO?

Eine Funktionsübertragung ist z.B. die Versendung eines Briefes mit der Post. Die bekommt von Dir personenbezogene Daten, nämlich die Adresse des Empfängers. Weil aber gewisse Kriterien erfüllt sind, ist es keine Auftragsverarbeitung, sondern Funktionsübertragung.

Z.B. tritt die Post in eigenem Namen auf und hat eigene Regeln, wie sie was und wann erledigt. Ganz einfach gesagt. Für mehr Details einfach googeln. ;-)

Grüße
Horst
 Re: Funktionsübertragung? 04.03.2018 (19:41 Uhr) Warwusel
> > Funktionsübertragung
> >
> > Was genau ist Funktionsübertragung im Sinne dieser DSGVO?
>
> Eine Funktionsübertragung ist z.B. die Versendung eines
> Briefes mit der Post. Die bekommt von Dir
> personenbezogene Daten, nämlich die Adresse des
> Empfängers. Weil aber gewisse Kriterien erfüllt sind, ist
> es keine Auftragsverarbeitung, sondern
> Funktionsübertragung.
>
> Z.B. tritt die Post in eigenem Namen auf und hat eigene
> Regeln, wie sie was und wann erledigt. Ganz einfach
> gesagt. Für mehr Details einfach googeln. ;-)
>
> Grüße
> Horst

Danke, dass du dir so viel Mühe machst, uns Usern das auch zu erklären, kommt ja sonst eher selten vor, dass ein Administrator so aus dem Nähkästchen plaudert. ^^ Ist nun doch alles viel greifbarer.

mfg, Warwusel
 Entwarnung 29.03.2018 (09:25 Uhr) Horst
Hallo,

so langsam kommen die ersten Praxisbeispiele und Hilfen der Datenschutzbehörden. Ich habe auch viel recherchiert und mit Datenschützern diskutiert.

Nun ist es so, dass es die Funktionsübertragung in der DSGVO nicht mehr gibt, aber das Prinzip bleibt, damit nicht jeder Verträge mit Post und Bank abschließen muss. Für mich konkret heißt das, ich brauche keinen Verarbeitungsvertrag zwischen mir und meinen Nutzern, die eigene Foren betreiben, weil:

1. plaudern.de in eigenem Namen auftritt. Auch bei "genappten" Foren ist unten ein kleiner Footer, der auf plaudern.de verweist und einen Link zum Impressum enthält.

2. Ich nicht gegenüber den Forenbetreibern weisungsgebunden bin.

Damit brauche ich "lediglich" eine neue Datenschutzerklärung und ein Verarbeitungsverzeichnis.

Viele Grüße
Horst
 DSGVO umgesetzt 08.05.2018 (11:33 Uhr) Horst
Hallo zusammen,

ich habe nun eine Datenschutzerklärung nach DSGVO eingefügt und das Registrierungsformular, sowie das Beitragsformular geändert. Der Button zum Speichern ist nun so beschriftet, dass man damit explizit siene Einwilligung zur Verarbeitung der Daten erteilt. Das sollte zwar selbstverständlich sein, da "Speichern" und "Anzeigen" ja genau die Verarbeitung ist, aber beim derzeitigen Wahnsinn, den die DSGVO anrichtet, gehe ich mal auf Nummer sicher.

Kürzlich hat die Datenschutzkonferenz (DSK) ein Papier veröffentlicht, nach dem der Einsatz von Cookies sehr in Frage gestellt wird. Damit haben sie mich endgültig zum Datenschutzgegner gemacht. Also bitte nicht falsch verstehen, ich bin schon immer Aktivist für die Privatsphäre gewesen und war dazu auch schon auf der Straße bei Demonstrationen. Meine Internetprojekte waren immer auf den Schutz der Privatsphäre ausgerichtet und das wird auch so bleiben. Aber die aktuellen Datenschutzgesetze stehen dem entgegen. Jetzt ist man verpflichtet zahlreiche Verarbeitungsvorgänge zu dokumentieren, wobei meiner Meinung nach Privatsphärenschutz darin besteht, erst gar keine Daten zu sammeln.
Ich bin auch hier bei plaudern.de verpflichtet Auskunft über die personenbezogenen Daten zu geben, wenn jemand das möchte. Bisher habe ich keine solche Möglichkeit. Ich führe keine Daten zusammen, die ich nicht benötige. Ich weiß schlicht nicht, wer wann wie viele Beiträge geschrieben hat und welche Namen oder Email-Adressen er angegeben hat. Warum auch?
Jetzt muss ich eine solche Funktion zur Durchleuchtung einer Person einführen um dem Datenschutz gerecht zu werden. Geht's noch? Privatsphäre aufgeben für den Datenschutz.

Und woher soll ich überhaupt wissen, dass der, der anfragt, auch der ist, der er vorgibt zu sein? Jetzt kommt die Gesichts- und Ausweiskontrolle oder was?

Es sind noch 17 Tage bis zum DSGVO-Stichtag. Viele Fragen sind unbeantwortet. Im Moment geht es nur noch darum, sich soweit vorzubereiten, um von keiner Abmahnwelle getroffen zu werden.

Euer Bluthochdruckpatient
Horst

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