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| Hallo, wir haben einen Spender aus Holland. Laut seiner Aussage kann das Deutsche Jugendamt ihm nichts und er hat auch keinerlei Rechte oder Pflichten. Ist es wahr, daß es in Holland ein unterschied ist ob man Spender ist? Er sagte auch, wenn das Kind in Holland gezeugt wird, wird das Holländische Gesetz in Kraft treten. Wer kann uns dazu Informationen geben?
Danke im vorraus |
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| | http://www.kidkids.nl/juridisch/donor-verwekker.html
Ist eine holl. lesbenseite wo alles auch so erklärt wird. Kennt ihr jemand der es lesen kann, dann fragt der oder die mal! |
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| | Behaltet euren scheiss hollaendischen Spender!!! |
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| | DAs Kind wird dann mit dem Wohnwagengen geboren, wollt Ihr das wirklich ? |
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| | Hallo Nadine,
das stimmt sicher. Aber somit kannst Du Dir auch in NL ein Hotelzimmer nehmen, dort das Kind mit dem Spender zeugen, das wäre wenn es nicht zu weit ist kein Problem.
VG
Joe
mainspitze@gmx.de |
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| | | @Joe
Hallo Joe, wie kann man(n), Frau oder Jugendamt später feststellen, wo das Kind gezeugt wurde ??
Das ist mir nicht ganz klar.
Gruss Webmaster
> Hallo Nadine, > > das stimmt sicher. > Aber somit kannst Du Dir auch in NL ein Hotelzimmer > nehmen, dort das Kind mit dem Spender zeugen, das wäre > wenn es nicht zu weit ist kein Problem. > > VG > > Joe > > mainspitze@gmx.de |
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| | | | Um Gottes Willen - was wollt ihr eigentlich mit einem "Käsekopf" als Spender - die sind doch sowieso alle Käse geschädigt - sollen ihren Saft mal lieber in den Käse spritzen.... > > Hallo Joe, > wie kann man(n), Frau oder Jugendamt später feststellen, > wo das Kind gezeugt wurde ?? > > Das ist mir nicht ganz klar. > > Gruss Webmaster > > > Hallo Nadine, > > > > das stimmt sicher. > > Aber somit kannst Du Dir auch in NL ein Hotelzimmer > > nehmen, dort das Kind mit dem Spender zeugen, das wäre > > wenn es nicht zu weit ist kein Problem. > > > > VG > > > > Joe > > > > mainspitze@gmx.de |
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| | > Hallo, wir haben einen Spender aus Holland. Laut seiner > Aussage kann das Deutsche Jugendamt ihm nichts und er hat > auch keinerlei Rechte oder Pflichten. Ist es wahr, daß es > in Holland ein unterschied ist ob man Spender ist? Er > sagte auch, wenn das Kind in Holland gezeugt wird, wird > das Holländische Gesetz in Kraft treten. Wer kann uns > dazu Informationen geben? > > Danke im vorraus Hallo, da täuscht er sich: Wenn Ihr Deutsche seid, ist Euer Kind automatisch auch deutsch, egal wo der Erzeuger wohnt und die Schwangerschaft und Geburt stattgefunden haben. Und auf die Ansprüche des Kindes gegen seinen Erzeuger, die das Jugendamt für das Kind wahrnehmen kann, ist mithin deutsches Recht anwendbar. Etwas anderes würde gelten, wenn Ihr beispielsweise Französinnen oder Amerikanerinnen wärt, dort gilt ein anderes Staatsbürgerrecht. Der Trick funktioniert also nicht. Früher hatte er sich trösten können, daß in Holland aus dem deutschen Unterhaltstitel vieleicht nicht vollstreckt worden wäre, aber das ist mit dem europäischen Zwangsvolstreckungsübereinkommen auch anders geworden. Es macht in soweit also keinen UNterschied, aus welchem Land der EU der Erzeuger kommt. |
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