Gefahrgutforum |
Fremder (unbekannt) |
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Gasflaschen 24.11.2004 (08:44 Uhr) Knoke | ||
Sehr geehrte Damen und Herren, können Gasflaschen mit abgelaufener Prüffrist noch befördert werden (vgl. ADR 1999 Rn. 2217 (5)). Wenn ja, bitte ich um kurze Fundstellenangabe. Vielen Dank Werner Knoke | ||
Re: Gasflaschen 10.01.2006 (19:39 Uhr) Thomas Hüfner | ||
> Sehr geehrte Damen und Herren, > können Gasflaschen mit abgelaufener Prüffrist noch > befördert werden (vgl. ADR 1999 Rn. 2217 (5)). > Wenn ja, bitte ich um kurze Fundstellenangabe. > Vielen Dank > > Werner Knoke Hallo H.Knorke Die Druckgasverordnung sagt aus,das leere ungereinigte Leih- gebinde zum Eigentümer zurückgebracht werden dürfen auch wenn die wiederkehrende Pruffrist abgelaufen ist.Kennzeichnung lautet dann: Leere ungereinigte Verpackung dazu die Kennzeichnung von vollen geprüften Stahlflaschen | ||
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