> die Ausbildung zur Lerntherapeutin ist nicht staatlich geregelt 1. stimmt > Die Ausbildung beim IFLW ist u.a. als > berufsbildende Maßnahme staatlich anerkannt. 2. stimmt
Aus 1. ergibt sich aber auch, das 2. keinen staatlich anerkannten Abschluss als LerntherapeutIn ergeben kann! 2. besagt, dass die im Ausbildungsplan aufgeführten Inhalte auch tatsächlich und nach prüfbar vermittelt werden. Das kann dazu führen, dass Zuschüsse oder andere Förderungen gewährt werden. Leider nicht, dass die Summe der Inhalte zu einem staatlich anerkannten beruflichen Abschluss führen, sonst wäre ja auch 1. falsch!
Gruß HoHeSi
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