Gefahrgutforum
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 UN-Verpackung 21.11.2005 (14:25 Uhr) MKohrt
Hallo!

Weiß jemand, an welche Stelle(n) man sich wenden muß, um eine Ausnahmegenehmigung für den grenzüberschreitenden EU-Warenverkehr bezüglich der Verwendung von Altbeständen nicht UN-abgenommener Verpackungen für kürzlich klassifizierte Gefahrgüter zu erhalten? (Eine Ausnahmegenehmigung der deutschen Behörde gilt nur für den innerdeutschen Warenverkehr!). Gibt es etwa eine zentrale Stelle, die eine EU-weite Ausnahmegenehmigung erteilen kann?
Gibt es Informationen, wie schwer die Nichteinhaltung der diesbezüglichen ADR-Vorschrift (d.h. Verbringung in nicht UN-zugelassener Verpackung) trotz deutscher Ausnahmezulassung im EU-Ausland geahndet wird?
Z. B. in Italien, Österreich, Skandinavien, Spanien, Polen, England?

Für einen fundierten (+ schnellen) Kommentar wäre ich sehr dankbar!

Es grüßt freundlich

Marion Kohrt
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