Gefahrgutforum |
Fremder (unbekannt) |
|
Additivanlage 06.12.2005 (19:00 Uhr) hans44 | ||
Ein Tankfahrzeug ist mit 12000 Liter Heizöl beladen. An dem Fahrzeug ist ein Art Fass mit einer Pumpeinrichtung fest montiert . Das Fass ist befüllt mit Kl 9, UN 3082, ca. 25 Liter . Bei dem Stoff soll es sich um Additive (offensichtlich zum Beimischen ? für das Heizöl)handeln. Meine Frage wäre, wie ist dieses Faß bzw. diese Einrichtung gefahrgutrechtlich zu bewerten ?. Versandstück oder Tank ? Kennzeichnung des Fahrzeuges ? Belabelung ? Muss diese Einrichtung im Zulassungschein eingetragen sein ? oder, oder ?????? Wer hat die Lösung Besten Dank im voraus ? Nach oben | ||
Re: Additivanlage 08.12.2005 (09:22 Uhr) Jörg Holzhäuser | ||
Sehr geehrter Herr, Falls das "Fass" ein fester Bestandteil des Tankfahrzeuges ist, muss es in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sein. Diese "Behältnisse" haben in der Regel keine Zulassung als Verpackung oder Tank. Im Beförderungspapier muss ein entsprechender Eintrag erfolgen und schriftliche Weisungen sind mitzuführen. Der Behälter sollte mindestens mit dem Gefahrzettel der Klasse 9 gekennzeichnet sein. Die Angabe der UN Nummer wäre sinnvoll. Weitere Hinweise finden Sie in der RSE 9-6. Mit freundlichen Grüßen Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz Phone.: ++49 (0) 6131 16 22 97 Telefax: ++49 (0) 6131 16 24 49 Telefax: ++49 (0) 6131 16 17 22 97 E-mail: joerg.holzhaeuser@mwvlw.rlp.de | ||
Zeige Nachricht 153 |
|
|
0 User im Forum. Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum |