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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 aktueller Sachstand 09.07.2001 (13:28 Uhr) hg
 advograf.de Stand 6.7. 09.07.2001 (13:32 Uhr) hg
 Stand 7.7. 09.07.2001 (13:34 Uhr) hg
Samstag, 07. Juli 2001

Zahl der bekannten Abmahnungen steigt auf 49

Datensparsamkeit für "cyper-park" ein Fremdwort
Peinlich, peinlich: da sitzt GSDI-Vorstand Dirk Felsmann auch im Vorstand der cyber-park AG und was fordert cyber-park, wenn man der Firma eine Nachricht über das dafür angebotene Web-Formular zukommen lassen will? Sie ahnen richtig: die Eingabe des Namens. Lässt man dieses Feld leer, erscheint folgende Fehlermeldung: "Folgende Angaben wurden noch nicht gemacht: Name". Hinweise, dass man selbstverständlich auch einen Nickname eingeben kann, sucht man vergebens... Bleibt nur die Frage, ob Felsmann via Klinkert nun Felsmann abgemahnt hatte?

GSDI antwortet auf offenen Brief des FFL
Die GSDI hat auf den offenen Brief des Vereins Freedom for Links e.V. (FFL) geantwortet und weist die Rechtsauffassung des FFL sowie das Ansinnen auf Löschung aus der Liste der "qualifizierten Einrichtungen" nach § 22a AGBG zurück. Den vollständigen Wortlaut der Antwort finden Sie auf der Website des FFL.

Webrobin nimmt Stellung und spielt Abmahnwelle runter
Offenbar sollte die Netzgemeinde für das furchtlose Eintreten der selbsterannten Verbraucherschützer aus Hannover dankbar sein – so jedenfalls kann man eine aktuelle Stellungnahme auf der www.webrobin.de verstehen, in der es heisst: "Derzeit gibt es nach Angabe der Denic ca. 700.000 Internetadressen von Unternehmen. Nach rechtlicher Einschätzung verstößt ein hoher Prozentsatz der Dienste gegen einschlägige datenschutzrechtliche Vorschriften. Vor diesem Hintergrund war das Vorgehen geboten." Klingt ein bisschen nach der altbekannten Argumentation aus der Münchener Kanzlei Gravenreuth, wonach es im Netz nur so von Kriminellen wimmelt.

Auch den Vorwurf der Kommerzialität weist die GSDI weit von sich. Und wieder einmal hat die Presse alles nur falsch verstanden und noch falscher zitiert (Erinnerungen an Politikerstatements werden wach). Selbstverständlich verfolge der (Abmahn-)Verein keine kommerziellen Interessen (so wird man wohl die Kosten für die Mogelpackung "Gütesiegel WebRobin" von 99 Euro zzgl. MWSt. als kleine "Unkostenentschädigung" verstehen müssen :-)

Fast schon wie ein Freudt'scher Versprecher mutet hingegen folgende Feststellung an: Der Vorwurf, "der GDSI e.V. verfolge rein kommerzielle Zwecke und habe Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht beauftragt" sei "unrichtig". Und weiter: "Die Kostennoten des beauftragten Anwaltsbüros beinhalten keinen Ersatz der Aufwendungen des Vereins." Wäre ja auch noch schöner, wenn Auftraggeber der Abmahnungen und abmahnender Anwalt Halbe-Halbe machen würden...

Zweideutig titelt man denn auch: "Aktivitäten haben Erfolg". Vollkommen richtig! Fragt sich nur, wessen Aktivitäten... ;-)
 Re: Stand 7.7. 09.07.2001 (14:14 Uhr) rudolf
 der nächste Rückzieher 10.07.2001 (08:52 Uhr) hg
 Re: der nächste Rückzieher 10.07.2001 (12:08 Uhr) netzrose
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Zuletzt geändert am 14. August 2002. info@studyrussian.com