| Es gibt neues auf http://www.webrobin.de/info/info_start.htm#stellung zu lesen:
Alle abgemahnten Website-Betreiber, die eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben und den gerügten Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen umgehend beseitigen, werden von dem Kostenerstattungsanspruch des GSDI e.V. freigestellt.
Um dem zentralen Anliegen des Vereins Rechung zu tragen, haben wir die Initiative der Juristengruppierung Advograf aufgegriffen. Die angesprochenen Website-Betreiber erhalten in den nächsten Tagen einen entsprechenden Schriftsatz der Kanzlei Klinkert & Kollegen. Etwaige Vertragsstrafen kommen nunmehr der gemeinnützigen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. zu Gute.
Der Datenschutz im Internet ist durch das Vorgehen des GSDI e.V. nachhaltig gestärkt worden. df
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