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Ziegler & Partner GmbH - Sprachreisen Russland
Offizieller Vertreter der Lomonosov Universität

Orzens 42, CH-1095 Lutry-Lausanne


 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 Dank an die "Advografen"! 10.07.2001 (13:42 Uhr) JohnnieW
 Re: GSDI e.V. gibt Signal zur Einigung 10.07.2001 (15:07 Uhr) rudolf
> Es gibt neues auf
> http://www.webrobin.de/info/info_start.htm#stellung zu
> lesen:
>
> Alle abgemahnten Website-Betreiber, die eine modifizierte
> Unterlassungserklärung unterschreiben und den gerügten
> Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen umgehend
> beseitigen, werden von dem Kostenerstattungsanspruch des
> GSDI e.V. freigestellt.

Ich halte das für eine Finte, die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit
einer 30-jährigen Verjährungsfrist!!!. Ob der Verein gegen diejenigen vor-
geht die nicht unterschreiben? Falls ja kann in einem Klageverfahren die
Anspruchsberechtigung geklärt werden. Ob das Gericht bei guter Vorbe-
reitung die Klageberechtigung sieht, könnte fraglich sein.

Die versprochene Kostenfreistellung ist kein Vorteil, da dem Verein die in
Rechung gestellten Anwaltskosten nicht zustanden. Es bleibt der Vorwurf
des Missbrauchs nach § 13 Abs. 5 UWG bestehen. Die Anwälte hätten wissen
müssen, dass kein Anspruch auf die Gebühren nach BRAGO besteht.
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Zuletzt geändert am 14. August 2002. info@studyrussian.com