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Ziegler & Partner GmbH - Sprachreisen Russland
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Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand |
Fremder (unbekannt) |
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GSDI e.V. gibt Signal zur Einigung 10.07.2001 (12:59 Uhr) Thorsten Bosse | |||
Dank an die "Advografen"! 10.07.2001 (13:42 Uhr) JohnnieW | |||
Re: GSDI e.V. gibt Signal zur Einigung 10.07.2001 (13:56 Uhr) Oliver Thewes | |||
Re: GSDI e.V. gibt Signal zur Einigung 10.07.2001 (15:07 Uhr) rudolf | |||
> Es gibt neues auf > http://www.webrobin.de/info/info_start.htm#stellung zu > lesen: > > Alle abgemahnten Website-Betreiber, die eine modifizierte > Unterlassungserklärung unterschreiben und den gerügten > Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen umgehend > beseitigen, werden von dem Kostenerstattungsanspruch des > GSDI e.V. freigestellt. Ich halte das für eine Finte, die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit einer 30-jährigen Verjährungsfrist!!!. Ob der Verein gegen diejenigen vor- geht die nicht unterschreiben? Falls ja kann in einem Klageverfahren die Anspruchsberechtigung geklärt werden. Ob das Gericht bei guter Vorbe- reitung die Klageberechtigung sieht, könnte fraglich sein. Die versprochene Kostenfreistellung ist kein Vorteil, da dem Verein die in Rechung gestellten Anwaltskosten nicht zustanden. Es bleibt der Vorwurf des Missbrauchs nach § 13 Abs. 5 UWG bestehen. Die Anwälte hätten wissen müssen, dass kein Anspruch auf die Gebühren nach BRAGO besteht. | |||
Re: GSDI e.V. gibt Signal zur Einigung 10.07.2001 (16:09 Uhr) Oliver Thewes | |||
Anwaltskosten bei Freistellung der Abgemahnten 10.07.2001 (16:10 Uhr) Hellvis | |||
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