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 Gefahrgutforum
  Suche:
 ADR Schein verloren 14.06.2010 (14:37 Uhr) Frank71
Hallo.
ich habe eine Frage zum Thema ADR Schein verloren.

Ich habe am 01.07.2009 einen Gefahrgutschein gemacht, dieser ist ja 5 Jahre gültig.
Nun sind mir aber unerklärlicherweise meine Papiere abhandengekommen, bzw ich kann sie auf Teufel komm raus einfach nicht wiederfinden.

Daher meine Frage:

Gibt es die Möglichkeit, sich eine Zweitausfertigung erstellen zu lassen und im Falle des wiederlangens der Originalen, diese Kopie, bzw die Zweitschrift dann zurück zu geben, und falls ja, wie hoch wären ggf. die kosten ?

Ich danke herzlichst für Antwort.

F.Jankowski
 Re: ADR Schein verloren 14.06.2010 (19:38 Uhr) Guido Lunkes
> Hallo Herr Jankowski,

selbstverständlich gibt es die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung zu erhalten. Dazu müsseten Sie sich an die Industrie und Handelskammer wenden, die Ihren verlorenen Schein ausgestellt hat. Dieser Schein wird in der Regel als Ersatzschein ausgestellt. Eine Rückgabe bei auffinden des verlorenen Scheins ist nicht erforderlich, da das Ablaufdatum das gleiche bleibt wie im verlorenen Schein. Sie hätten dann ggf. zwei Scheine. Was die Kosten angeht, fragen Sie bei der IHK nach, denn diesde können von IHK zu IHK varieren.

MfG

G. Lunkes
Hallo.

> ich habe eine Frage zum Thema ADR Schein verloren.
>
> Ich habe am 01.07.2009 einen Gefahrgutschein gemacht,
> dieser ist ja 5 Jahre gültig.
> Nun sind mir aber unerklärlicherweise meine Papiere
> abhandengekommen, bzw ich kann sie auf Teufel komm raus
> einfach nicht wiederfinden.
>
> Daher meine Frage:
>
> Gibt es die Möglichkeit, sich eine Zweitausfertigung
> erstellen zu lassen und im Falle des wiederlangens der
> Originalen, diese Kopie, bzw die Zweitschrift dann zurück
> zu geben, und falls ja, wie hoch wären ggf. die kosten ?
>
> Ich danke herzlichst für Antwort.
>
> F.Jankowski
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