![](/sysimg/empty2.gif) | ![](/sysimg/empty2.gif) | ![](/sysimg/empty2.gif) | ![](/sysimg/empty2.gif) | Hallo! Bei uns in der Gegend gibt es keine einheitliche Regelung, um als Lerntherapeutin zur Durchführung von Therapien nach KJHG anerkannt zu werden. Bei jedem einzelnen der umliegenden Jugendämter muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. In diesem müssen Ausbildung und -schwerpunkte sowie lerntherapeutisch relevante Fortbildungen einzeln aufgelistet werden, ebenso die Praxisaustattung (über Räume bis Materialien und Medien). Ach ja, nicht zu vergessen, das Praxis- und Behandlungskonzept. Erst dann wird im Einzelfall entschieden. Und das kann dann schon mal dauern. Gruß, Hussi4
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