| Der Abmahnverein GSDI hatte im Juli rund zwei dutzend Nutzer von WITCH wegen einem angeblichen *Verstoss gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit* abgemahnt. Daraufhin haben wir uns die Seiten des GSDI einmal naeher angeschaut und festgestellt, dass bei deren Webseite wohl auch einiges im Argen liegt! Infolge wurde der GSDI von uns abgemahnt und das Landgericht Hannover hat am 30.08.2001 unserem Antrag stattgegeben. Demzufolge ist es dem GSDI untersagt, kuenftig ein *Guete*-Siegel zu erteilen, sowie auf den Webseiten mit Nettopreisen zu werben. Naeheres erfolgt sobald der Beschluss in Schriftform vorliegt. |