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 Bürger gegen Bürokratie
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FAKT vom 17.12.2007
Schwimmmeister für das Saunabecken
Manuskript des Beitrages
von Lutz Stordel
Nach der neuen Thüringer Bäderverordnung gehören Saunabecken jetzt zu den Schwimmbädern. Die Folge: Das Abtauchbecken einer Sauna muss von einem Schwimmmeister beaufsichtigt werden.

Heiß wird es Hannelore Riedel nicht nur, wenn sie ihren Kunden den Aufguss serviert. Hitzköpfe im Landratsamt Altenburg haben ihr Tauchbecken zum Gefahrenherd erklärt. Hier dürfe ohne Aufsicht kein Mensch mehr hinein, sage die neu erlassene Thüringer Bäderverordnung. Denn wer hier in Seenot gerate, bekäme keine Hilfe.

Die Sauna wird als Schwimmbad klassifiziert

O-Ton: Hannelore Riedel, Saunabetreiberin
"Also wir wurden eingestuft als Schwimmbad. Als erstes sollte ich einen Schwimmmeister oder eine ausgebildete Fachkraft einstellen, die dieses kleine Tauchbecken im Auge behält. Dass mir da keiner der Gäste drinnen ertrinkt, wenn er rein und raus steigt."

Seit sie das Badeverbot auf dem Tisch hat, braucht Hannelore Riedel keine Sauna mehr. Schweißtreibend ist auch der Briefwechsel mit dem Landratsamt, Seite für Seite wiehert der Amtsschimmel, Einsprüche werden abgelehnt. Die Gesetzestreuen pochen darauf: Auch eine Sauna ist ein Schwimmbad.

O-Ton: Hannelore Riedel, Saunabetreiberin
"Also ich habe manche Herren gefragt, ob sie schon mal in der Sauna waren. Und da wurde mir immer bestätigt, dass sie noch nie in einer Sauna waren. Und das finde ich schade, wenn man solche Verordnungen erlässt, dass man sich nicht vorher mal informiert, wie das in einer Sauna so zugeht."

Ganze vier Tage pro Woche kommen hier hauptsächlich Stammkunden vorbei. Die kennen jeden Tropfen in diesem kleinen Becken. Aber: Um ihren Betrieb zu retten, verdingt sich dann eben die Chefin als Bademeisterin.

O-Ton: Hannelore Riedel, Saunabetreiberin
"Laut der Behörde war es sehr gefährlich bei einem Meter Wassertiefe, so dass ich dann den Rettungsring einsetzen muss."

Nach monatelangem Kampf erscheint nun der Landrat persönlich zum Vorort-Termin, inspiziert Thüringens kleinstes Schwimmbad, und schüttelt selbst den Kopf. Da hätten wohl ein paar Mitarbeiter überreagiert. Ganz unbürokratisch wird eine Ausnahmereglung erlassen.

O-Ton: Sieghardt Rydzewski, Landrat Altenburger Land
"Das ist eine Verordnung, die ist einfach Unsinn. Deswegen muss die auf eine Normalität zurückgefahren werden. Aber inzwischen handeln wir so und behandeln es nicht mehr als Schwimmbad, ganz klar."

Ganz klar aber auch, andere Auflagen bleiben: Ein 25 mal 30 Zentimeter großer Warnhinweis muss installiert werden. Frau Riedel fertigt zur Sicherheit gleich ein paar mehr. Und die Hygiene darf nicht vernachlässigt werden, auch wenn hier pro Tag nur fünf Gäste untertauchen:

O-Ton: Hannelore Riedel, Saunabetreiberin
"Ich muss jetzt dreimal am Tag 50 Zentimeter vom Beckenrand entfernt eine Wasserprobe entnehmen und ins Betriebsbuch eintragen."

Hier bleiben die Bürokraten hart. Und so kämpft Hannelore Riedel weiter mit allen Mitteln gegen die neue Thüringer Bäderverordnung an.


zuletzt aktualisiert: 18. Dezember 2007 | 01:01
Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
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