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Üble Überraschung vom Finanzamt
Wegen Unternehmensteuerreform droht Einzelhändlern und Gastronomen erhebliche Mehrbelastung

Von Grit Beecken
Hannover. Wo nichts ist, kann auch das Finanzamt nichts holen - diese Vermutung ist seit Jahresbeginn ein Trugschluss. Jetzt kann Gewerbesteuer auch dann fällig werden, wenn eine Firma keine Gewinne erwirtschaftet. Als Folge der Unternehmensteuerreform unterliegen nun auch Betriebsausgaben wie Mieten, Pachtzahlungen und Leasingraten der Gewerbesteuer. Die Änderung belastet vor allem ertragsschwache Unternehmen und Firmen, die auf große Verkaufsflächen in Innenstadtlage angewiesen sind.
Waren Mietzahlungen bislang als Betriebskosten steuerabzugsfähig, so werden sie seit Jahresbeginn zu 65 Prozent auf den zu versteuernden Gewinn aufgeschlagen. Selbst wenn ein Unternehmen keine Überschüsse erwirtschaftet, ist die Miet- oder Pachtzahlung zu versteuern.
"Das trifft uns hart", sagt Timm Hormann, Inhaber des hannoverschen Fotogeschäfts Haas."Es wäre schön gewesen, wenn wir uns in einer längeren Übergangszeit hätten vorbereiten können." Von einer "absoluten Enteignungssteuer" spricht sogar Bernd Voorhamme, Inhaber des Klavierhauses Döll und Präsident des Einzelhandelsverbands Hannover-Hildesheim. "Wenn wir nicht Eigentümer unserer Geschäftsräume wären, dann müssten wir jetzt aus unserem Privatportemonnaie draufzahlen."
Gegen die Neuregelung schlagen nicht nur Branchenverbände Alarm, die in ersten Studien massive Mehrbelastungen ankündigen. Auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) stimmte im Bundesrat gegen das Gesetz. Er sieht mit der Besteuerung von Miet- und Pachtzahlungen die Existenz mittelständischer Betriebe im Einzelhandel und der Gastronomie gefährdet und forderte im November erfolglos die Senkung der Anrechnungsquote auf 25 Prozent.
Nun heißt es in Hannover: Warten auf den Steuerbescheid. Der dürfte für man-chen Unternehmer unerfreuliche Überraschungen bringen, schätzt Ullrich Thiemann, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands Hannover-Hildesheim. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz setze jedoch voraus, dass die Unternehmer eine Existenzgefahr durch die Besteuerung der Betriebsausgaben nachweisen. Und das werde erst nach Eingang der Steuerbescheide eintreten. Erst dann erfahren die Unternehmen, wie viel Steuern sie zu zahlen haben. Insbesondere für finanzschwache Unternehmen könnte es dann jedoch bereits zu spät sein.
Laut einer Studie des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes belastet die Unternehmensteuerreform Hotels und Gaststätten massiv. Der durchschnittliche Mehraufwand betrage 28 Prozent, wobei kleinere Unternehmen stärker betroffen seien als größere.
Auch eine Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels bestätigt das Ergebnis. Die Autoren betrachteten 800 Einzelhändler, 250 typische Fälle wurden im Detail ausgewertet. Demnach steigt die Steuerbelastung fast aller Personenunternehmen und einer Mehrzahl von Kapitalgesellschaften nach der Unternehmensteuerreform erheblich.
Der Gesetzgeber sieht einen jährlichen Freibetrag von 100 000 Euro vor. Wer monatlich mehr als 8333 Euro Miete oder Pacht zahlt, ist somit von der Neuregelung betroffen. Das sind vor allem Unternehmen in Innenstadtlagen, Gastronomen und Tankstellen. Bekleidungsgeschäfte beispielsweise sind auf große Verkaufsflächen angewiesen. Im ECE Center Ernst-August-Galerie, das im Herbst die Türen öffnet, werden laut Thiemann vermutlich alle Mieter den Freibetrag überschreiten.

Quelle: HAZ 06.02.08
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