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 Bürger gegen Bürokratie
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Nach Angabe des Bundes der Steuerzahler werden jährlich 60 bis 70 Milliarden Mark an Steuergeldern verschwendet, d.h. Bund, Länder und Gemeinden könnten mühelos zweistellige Milliardenbeträge einsparen, wenn weniger sorglos, weniger großzügig und dafür aber effizienter mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen würde. Ein Skandal, wenn man daran denkt, dass mit diesem Geld locker die unbedingt notwendige große Steuerreform finanziert werden könnte.

Nachfolgend einen Auszug aus: www.steuerzahler.de/themen.htm

Die Beispiele der Verschwendung
reichen von zu groß dimensionierten Kläranlagen über maßlose Baukostenüberschreitungen, Beschaffungspleiten, unnötige Politikerreisen, wertlose Gutachten, unsinnige Subventionen bis hin zu teuren Schildbürgerstreichen, unsinnigem Bürokratismus und Korruption. Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jedes Jahr im Herbst sein Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung", in dem skandalöse Beispiele von Steuergeldverschwendung dokumentiert und die Namen von Verantwortlichen genannt werden.


Die Gründe der Verschwendung sind vielfältig. Nicht nur, dass sich fremder Leute Geld leichter ausgibt als das eigene, auch ein nicht mehr zeitgemäßes Haushaltsrecht, fehlende Kosten- und Leistungsrechnung, veraltetes Dienst- und Besoldungsrecht, übertriebener Perfektionismus und ungehemmte Regelungswut tragen zur Verschwendung bei. Vor allem aber müssen Verschwender bisher so gut wie keine Sanktionen befürchten.

Dass die Verschwendung öffentlicher Mittel so selten geahndet wurde, hat mehrere Gründe. Der wesentliche ist: Steuergeld-Verschwendung ist wie Korruption eine Straftat ohne unmittelbares Opfer. Der Leidtragende der öffentlichen Verschwendung ist der anonyme Steuerzahler.


Betrachtet man Verschwendung im Einzelfall, so wird von den Verantwortlichen meist geleugnet, dass der öffentlichen Hand überhaupt ein Schaden entstanden ist. Selbst wenn gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen oder Haushaltsansätze überzogen wurden, muss das nach derzeit geltendem Verständnis von Strafrechtlern noch längst kein Schaden sein.


Die Bandbreite der Ausreden
reicht von einfacher Verneinung bis zu mehrseitigen, kunstvoll gedrechselten Erklärungen. Das Haushaltsrecht wurde in der Vergangenheit auf diese Weise systematisch zum Recht zweiter Klasse degradiert. Zum anderen wird im konkreten Fall, wenn Untersuchungen eingeleitet sind und der Verdacht der Verschwendung sich allmählich zu erhärten beginnt, von den Verantwortlichen und ihren Vorgesetzten auf Zeit gespielt. Die Strafbarkeit der Veruntreuung öffentlicher Mittel verjährt nach fünf Jahren, wobei bis zum Bekanntwerden des Vergehens oft schon zwei Jahre vergangen sind. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Rechnungshof die Haushaltsführung des vorvergangenen Jahres geprüft und Verschwendung aufgedeckt hat.


Der Bund der Steuerzahler hat 1997 ein vom Strafrechtler Professor Dr. Gerhard Wolf aus Frankfurt/Oder gefertigtes Gutachten über "Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel" vorgestellt. Ergebnis: Die Verschwendung von Steuergeldern ist schon heute strafwürdig. Aufgrund dieses
Gutachtens hat der Bund der Steuerzahler seitdem in einer Reihe von Fällen Strafanzeige wegen Untreue erstattet.


Einige Beispiele:

Der BdSt Thüringen hat Anzeige erstattet, weil das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 2,6 Millionen Mark für Hard- und Software bezahlt haben soll, die erst später geliefert wurde. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft in Gera Anklage vor dem Amtsgericht erhoben.
In Nordrhein-Westfalen ist wegen des Verdachts umfassender Verstöße gegen das Haushaltsrecht im Zusammenhang mit der Sanierung von Gebäuden des Staatsbades Oeynhausen Strafanzeige erstattet worden. Gegen den ehemaligen Kurdirektor wird die Staatsanwaltschaft nun Anzeige erstatten. Den entscheidenden Hinweis hatte ein aufmerksamer Bürger geliefert, dem versehentlich ein Whirlpool ins Haus geliefert wurde, der für eines der Wohnhäuser gedacht war.
In Hessen wurde aufgrund einer Anzeige des BdSt Hessen gegen Bedienstete des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung ermittelt, weil sie für 285.000 Mark ein 30seitiges, vollkommen wertloses Gutachten von einer inkompetenten Einrichtung hatten erstellen lassen. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Begründung: "Wegen der Unmöglichkeit, ein vorsätzliches Verhalten mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen".
In Berlin wurde Strafanzeige erstattet, weil der Verdacht besteht, dass mit öffentlichen Mitteln auf dem Umweg über ein Immobiliengschäft ein maroder Fußballverein saniert wurde.
Es liegt an den Steuerzahlern, sich nicht entrechten zu lassen, sondern mit Nachdruck auf ihr Recht auf einen sparsamen Umgang mit ihrem Geld zu pochen. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass Steuergelder verschwendet werden, leitet der Bund der Steuerzahler die notwendigen Schritte ein. Es liegt jetzt auch an den Staatsanwaltschaften, die Sachverhalte und Verantwortlichen zu ermitteln und Anklage zu erheben.


In den oben angeführten und zahlreichen weiteren Fällen müssen die Verschwender bestraft werden. Davon würden auch ein Abschreckungseffekt und ein Signal an potentielle oder noch unentdeckte Steuergeldverschwender ausgehen.


© Bund der Steuerzahler, April 1999
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