| Deutsche Post definiert Infopost neu
Nach den Vorgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefdienst Inland (AGB BfD Inl) müssen Infopostsendungen (Infopost und Infobrief) inhaltsgleich sein. Sie dürfen sich u.a. durch je 10 Ordnungsbezeichnungen nicht nur je Mailing, sondern je Schriftstück (pro Blatt des Schreibens) unterscheiden.
Grundsätzlich können sowohl die Internetadresse als auch die e-mail Adresse als zusätzliche Angaben zum Absender angegeben werden. Darüber hinaus ist es ab sofort möglich, Internet- und e-mail-Adressen sowie Passwörter als Ordnungsbezeichnung im Fließtext einzuarbeiten.
Dabei ist zu beachten, dass die inhaltsgleiche Anordnung des Textes usw. durch die Angabe oder die Wiederholung der Ordnungs- bezeichnungen nicht durchbrochen wird. Die sich z.B. ggf. erge- bende unterschiedliche Länge der Ordnungsbezeichnung musste bis- her spätestens so ausgeglichen werden, dass die nächstfolgende Zeile bei allen Schriftstücken mit demselben Wort usw. beginnt.
Unter der Voraussetzung, dass die Texte bis auf die eingefügte Ordnungsbezeichnung inhaltsgleich sind, wird der Ausgleich jetzt spätestens innerhalb des gleichen Absatzes zugelassen. Der Ab- druck eines Fotos des Ansprechpartners der Firma kann zusätzlich zum Absender an entsprechender Stelle mit abgebildet werden.
Des weiteren gelten Geld-Beträge nur bei "reinen Angeboten" als Ordnungsbezeichnung. Diese Angebote beinhalten - auch im Rahmen bereits bestehender Geschäftsbeziehungen - eine Neuleistung. Es ist auch möglich, dass die Neuleistung dabei lediglich in einer Erweiterung bestehen kann (Beispiel: Im Rahmen einer bestehenden Lebensversicherung wird den Versicherten die Aufstockung der Ver- sicherungssumme vorgeschlagen).
Häufig sind es nur Kleinigkeiten, an denen der Versand als Info- post scheitert. Schon bei der Gestaltung der Mailings ist es daher ratsam, die Vertriebsmitarbeiter der Post einzubinden, damit die Sendungen den Vorgaben entsprechend gestaltet und als Infopost versandt werden können.
(Quelle: Deutsche Post vom August 2001)
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