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Deutsche Post definiert Infopost neu

Nach den Vorgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
den Briefdienst Inland (AGB BfD Inl) müssen Infopostsendungen
(Infopost und Infobrief) inhaltsgleich sein. Sie dürfen sich u.a.
durch je 10 Ordnungsbezeichnungen nicht nur je Mailing, sondern
je Schriftstück (pro Blatt des Schreibens) unterscheiden.

Grundsätzlich können sowohl die Internetadresse als auch die
e-mail Adresse als zusätzliche Angaben zum Absender angegeben
werden. Darüber hinaus ist es ab sofort möglich, Internet- und
e-mail-Adressen sowie Passwörter als Ordnungsbezeichnung im
Fließtext einzuarbeiten.

Dabei ist zu beachten, dass die inhaltsgleiche Anordnung des
Textes usw. durch die Angabe oder die Wiederholung der Ordnungs-
bezeichnungen nicht durchbrochen wird. Die sich z.B. ggf. erge-
bende unterschiedliche Länge der Ordnungsbezeichnung musste bis-
her spätestens so ausgeglichen werden, dass die nächstfolgende
Zeile bei allen Schriftstücken mit demselben Wort usw. beginnt.

Unter der Voraussetzung, dass die Texte bis auf die eingefügte
Ordnungsbezeichnung inhaltsgleich sind, wird der Ausgleich jetzt
spätestens innerhalb des gleichen Absatzes zugelassen. Der Ab-
druck eines Fotos des Ansprechpartners der Firma kann zusätzlich
zum Absender an entsprechender Stelle mit abgebildet werden.

Des weiteren gelten Geld-Beträge nur bei "reinen Angeboten" als
Ordnungsbezeichnung. Diese Angebote beinhalten - auch im Rahmen
bereits bestehender Geschäftsbeziehungen - eine Neuleistung. Es
ist auch möglich, dass die Neuleistung dabei lediglich in einer
Erweiterung bestehen kann (Beispiel: Im Rahmen einer bestehenden
Lebensversicherung wird den Versicherten die Aufstockung der Ver-
sicherungssumme vorgeschlagen).

Häufig sind es nur Kleinigkeiten, an denen der Versand als Info-
post scheitert. Schon bei der Gestaltung der Mailings ist es daher
ratsam, die Vertriebsmitarbeiter der Post einzubinden, damit die
Sendungen den Vorgaben entsprechend gestaltet und als Infopost
versandt werden können.

(Quelle: Deutsche Post vom August 2001)

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