| Senkung der Steuern für e-Shops ?
In seltener Eintracht plädieren CDU und SPD für eine Änderung des Steuerrechts, um Wettbewerbsnachteile für den deutschen Internet-Handel - hauptsächlich gegenüber den USA - auszuräumen. Dort wird derzeit keine Umsatzsteuer erhoben.
Nach Ansicht des Vorsitzenden der Internet-Kommission der CDU, Thomas Heilmann, sei das schwache Wachstum der meisten Internet- Unternehmen hausgemacht und hänge auch mit der unterschiedlichen Besteuerung zusammen. Auch der Internet-Beauftragte der Bundes- tagsfraktion der SPD, Jörg Tauss, sieht Deutschland gegenüber den USA im Nachteil, weil Anbieter dort keine Umsatzsteuer erheben.
Die CDU-Internet-Kommission schlägt vor, die Umsatzsteuer nicht wie bisher am Sitz des Internet-Händlers zu erheben, sondern im Bestimmungsland der über das Web bestellten Ware. Der Vorschlag soll auf dem CDU-Bundesparteitag eingebracht werden.
Inzwischen sollen sich die Gouverneure von 40 US-Bundesstaaten dafür einsetzen, dass auf Internet-Geschäfte künftig Steuern er- hoben werden können, denn sie fürchten, die lokalen Geschäftsleute in den einzelnen Bundesstaaten könnten gegenüber den Online-Shops ins Hintertreffen geraten, falls sie nicht gleich besteuert werden. Das Problem dabei ist, es gibt in den einzelnen Staaten unter- schiedlichen Bestimmungen. Die Gouverneure plädieren zusammen mit den Demokraten ein landesweit gültiges Gesetz zur Besteuerung von Internet-Geschäften zu erarbeiten.
Innerhalb der Europäischen Union wird derzeit über die Besteuerung von Software oder Musik beim Online-Geschäft mit Drittstaaten wie den USA verhandelt. Strittig dabei die Erhebungsmethode: Steuer- experten fordern Gauss zufolge, dass Provider sämtliche Geschäfts- vorgänge erfassen und an die Steuerbehörde weiterleiten. Tauss und Heilmann wollen den Verkäufer die Umsatzsteuermeldung machen lassen.
Auch zur Besteuerung der Aktienoptionen für Arbeitnehmer macht die Kommission Vorschläge: Sie fordert eine pauschale Besteuerung von Optionen in Höhe von 7,5 Prozent des Aktienkurses am Tag der Gewäh- rung des Optionsscheines. Wahlweise sei auch eine Besteuerung erst beim Verkauf der Aktie denkbar. Sonst könne es durch unterschied- liche nationale Steuerregelungen zu einer Doppelbesteuerung kommen. Auch die SPD fordert eine Besserstellung der Optionen.
(Quelle: ibusiness-news vom 18.08.2001)
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