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Senkung der Steuern für e-Shops ?

In seltener Eintracht plädieren CDU und SPD für eine Änderung
des Steuerrechts, um Wettbewerbsnachteile für den deutschen
Internet-Handel - hauptsächlich gegenüber den USA - auszuräumen.
Dort wird derzeit keine Umsatzsteuer erhoben.

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Internet-Kommission der CDU,
Thomas Heilmann, sei das schwache Wachstum der meisten Internet-
Unternehmen hausgemacht und hänge auch mit der unterschiedlichen
Besteuerung zusammen. Auch der Internet-Beauftragte der Bundes-
tagsfraktion der SPD, Jörg Tauss, sieht Deutschland gegenüber den
USA im Nachteil, weil Anbieter dort keine Umsatzsteuer erheben.

Die CDU-Internet-Kommission schlägt vor, die Umsatzsteuer nicht
wie bisher am Sitz des Internet-Händlers zu erheben, sondern im
Bestimmungsland der über das Web bestellten Ware. Der Vorschlag
soll auf dem CDU-Bundesparteitag eingebracht werden.

Inzwischen sollen sich die Gouverneure von 40 US-Bundesstaaten
dafür einsetzen, dass auf Internet-Geschäfte künftig Steuern er-
hoben werden können, denn sie fürchten, die lokalen Geschäftsleute
in den einzelnen Bundesstaaten könnten gegenüber den Online-Shops
ins Hintertreffen geraten, falls sie nicht gleich besteuert werden.
Das Problem dabei ist, es gibt in den einzelnen Staaten unter-
schiedlichen Bestimmungen. Die Gouverneure plädieren zusammen mit
den Demokraten ein landesweit gültiges Gesetz zur Besteuerung von
Internet-Geschäften zu erarbeiten.

Innerhalb der Europäischen Union wird derzeit über die Besteuerung
von Software oder Musik beim Online-Geschäft mit Drittstaaten wie
den USA verhandelt. Strittig dabei die Erhebungsmethode: Steuer-
experten fordern Gauss zufolge, dass Provider sämtliche Geschäfts-
vorgänge erfassen und an die Steuerbehörde weiterleiten. Tauss und
Heilmann wollen den Verkäufer die Umsatzsteuermeldung machen lassen.

Auch zur Besteuerung der Aktienoptionen für Arbeitnehmer macht die
Kommission Vorschläge: Sie fordert eine pauschale Besteuerung von
Optionen in Höhe von 7,5 Prozent des Aktienkurses am Tag der Gewäh-
rung des Optionsscheines. Wahlweise sei auch eine Besteuerung erst
beim Verkauf der Aktie denkbar. Sonst könne es durch unterschied-
liche nationale Steuerregelungen zu einer Doppelbesteuerung kommen.
Auch die SPD fordert eine Besserstellung der Optionen.

(Quelle: ibusiness-news vom 18.08.2001)


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