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Offenlegung von Vorstandsbezügen wird gesetzlich erzwungen (VorstOG)


Alle börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften sollen noch
in diesem Jahr gesetzlich gezwungen werden, die jeweiligen
Vorstandsbezüge individualisiert zu veröffentlichen. Die
Bundesregierung reagiert damit auf die Weigerung einzelner
Aktiengesellschaften, die eine solche Offenlegung ablehnen.

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf des Gesetzes über
die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG)jetzt vorgelegt.

Den vollständigen Text finden Sie hier:

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Quelle: BMJ, obiz, 06.04.2005