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Offenlegung von Vorstandsbezügen wird gesetzlich erzwungen 06.04.2005 (19:33 Uhr) obiz | |
Offenlegung von Vorstandsbezügen wird gesetzlich erzwungen (VorstOG) Alle börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften sollen noch in diesem Jahr gesetzlich gezwungen werden, die jeweiligen Vorstandsbezüge individualisiert zu veröffentlichen. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Weigerung einzelner Aktiengesellschaften, die eine solche Offenlegung ablehnen. Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf des Gesetzes über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG)jetzt vorgelegt. Den vollständigen Text finden Sie hier: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: BMJ, obiz, 06.04.2005 | |
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