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Pressemitteilungen - BaFin zu § 18 KWG 09.05.2005 (20:54 Uhr) bafin | |
Pressemitteilungen - BaFin zu § 18 KWG "Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verzichtet ab sofort darauf, den Kreditinstituten detailliert vorzuschreiben, wie sie die Anforderungen des § 18 Kreditwesen- gesetz (KWG) zu erfüllen haben. Nach dieser Vorschrift dürfen Banken derzeit Kredite von mehr als 250.000 Euro grundsätzlich nur dann gewähren, wenn sie sich vorher die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden haben offen legen lassen..." Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: bafin, 09.05.2005 | |
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