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 Pressemitteilungen - BaFin zu § 18 KWG 09.05.2005 (20:54 Uhr) bafin


Pressemitteilungen - BaFin zu § 18 KWG



"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
verzichtet ab sofort darauf, den Kreditinstituten detailliert
vorzuschreiben, wie sie die Anforderungen des § 18 Kreditwesen-
gesetz (KWG) zu erfüllen haben. Nach dieser Vorschrift dürfen
Banken derzeit Kredite von mehr als 250.000 Euro grundsätzlich
nur dann gewähren, wenn sie sich vorher die wirtschaftlichen
Verhältnisse ihrer Kunden haben offen legen lassen..."

Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


Quelle: bafin, 09.05.2005