für die offizielle (Teil-)Anerkennung für Studium in Deutschland ist das ´Akademische Auslandsamt´ zuständig, angesiedelt an den Unis. Zumindest gilt das sicher für Bayern, aber ich kann es mir für andere Bundesländer nicht viel anders vorstellen.
Für die Anerkennung in der freien Wirtschaft würd ich dort auch mal fragen und ansonsten hilft wohl nur außer einer anerkannten Übersetzung evtl. Zusatzqualifikation. Das Arbeitsamt dürfte für die Vermittlung in einen Job für ausländische Akademiker auch zuständig sein und vielleicht Rat wissen.